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Jenseits der Mainstreammedien – Newsticker Pandemievertrag und Weltgesundheitsorganisation (WHO)


Von Uwe Froschauer

Seit Ende 2021 verhandeln die 194 WHO-Mitgliedstaaten über einen globalen Pandemievertrag. Das angebliche Ziel ist eine ver­besserte globale Gesundheitsarchitektur im Bereich Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion. Insbesondere Lehren aus der COVID-19-Pandemie sollen gezogen werden, um sich weltweit für künftige Pandemien besser zu rüsten.
In meinen Augen dient dieses vorgeschobene Ziel der Blendung der Menschheit, und ist eine Fortsetzung der Coronalüge und des Covidbetrugs. Ohne seriöse Aufarbeitung der Coronageschehnisse ist eine Verabschiedung eines wie auch immer gearteten Pandemievertrags und geänderter „Internationaler Gesundheitsvorschriften“ (IGV) ein No Go!
Die „Lehren aus der COVID-19-Pandemie“ müssten für die Parlamentarier eigentlich sein, die gleichen Fehler – sofern es Fehler waren und nicht Absicht – nicht zu wiederholen. Lügen haben kurze Beine wie die Veröffentlichung der RKI-Files zeigen. Die Bürger sollten auf die Fortsetzung dieser Lüge nicht erneut hereinfallen.

Vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 steht die jährliche Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an. Delegierte aus 194 Mitgliedsstaaten sollen über einen neuen Pandemievertrag und eine Reform der bereits bestehenden Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV, englisch IHR) abstimmen. Die Zeit drängt, da die Unterhändler der Mitgliedsstaaten bisher keine Einigung erzielen konnten. Ghebreyesus möchte diesen Knebelvertrag bis Ende Mai unter Dach und Fach bringen, was möglicherweise und hoffentlich nicht gelingen wird. Bei der Neufassung geht es um eine bedeutende Erweiterung der Machtbefugnisse der WHO und dessen zwielichtigen Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus, was eine heftige Debatte auslöste. Ghebreyesus hätte nach Artikel 55 IGV spätestens 4 Monate vorher, also zum 27. Januar 2024 den Mitgliedstaaten den Wortlaut jeder vorgeschlagenen Änderung übermitteln müssen, was jedoch offensichtlich nicht oder zu spät erfolgt ist. Zumindest hat die Öffentlichkeit nichts davon erfahren.

Der umstrittene und in meinen Augen kriminelle und nicht integre WHO-Generalsekretär möchte eine grundsätzliche Einigung unter den Mitgliedstaaten über den sogenannten Pandemievertrag erzielen. Der Chef dieser zweifelhaften Institution, der ehemalige äthiopische Außenminister – und zuvor Gesundheitsminister – Tedros Adhanom Ghebreyesus, ist kein unbeschriebenes Blatt. Er benutzte eine terroristische Organisation, die „Tigrayan People‘s Liberation Front“ (T.P.L.F) für seinen politischen Aufstieg in Äthiopien. Aus offiziellen Jahresberichten der Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch über seine Regierungszeit von 2005 bis 2016 gehen schwerste Menschenrechtsverletzungen wie brutale Folterungen, Verhaftung und Hinrichtung Oppositioneller, gewaltsame Vertreibung ethnischer Stämme und dergleichen hervor. Menschenrechtsverletzungen interessieren diesen Menschen nicht, wie auch die Diskussion im Jahr 2023 über eventuell zu streichende Begriffe in der Neufassung wie „Menschenwürde“ und „Menschenrechte“, sowie „Grundfreiheiten“ zeigt.

Die Zeit wird allerdings zunehmend knapper für die Protagonisten und Propagandisten dieses menschenverachtenden Vertrags.

Gegenüberstellung eines im Bundestag vorgestellten Antrags der CDU/CSU bezüglich der Anforderungen an die Neufassung – und – dem Wortlaut der WHO-Entwürfe in entscheidenden Punkten (Stand März 2024).

Die nachfolgenden Ausführungen sind überwiegend dem Video https://www.kla.tv/28573 des Online-Senders „Kla-TV“ entnommen.

Die CDU stellte am 22. Februar 2024 einen Antrag im Bundestag mit dem Titel: Für transparente Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen – Gegen Fehlinformationen und Verschwörungstheorien. (https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009737.pdf)

In diesem vierseitigen Papier ist in Bezug auf die Souveränität der Mitgliedsstaaten unter anderem zu lesen:

„Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Umsetzung des Abkommens in Übereinstimmung mit den nationalen Gesundheitspolitiken der Mitgliedstaaten erfolgt und einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bestehen bleiben.“

Im Vertragsentwurf der WHO (Stand März 2024) wurde der Passus „wobei die Ansichten des betreffenden Vertragsstaates zu berücksichtigen sind“ gestrichen! (Artikel 10.4 der neuen IGV)

Das Wort „nicht bindend“ wird in Artikel 1.1 der neuen IGV mehrmals gestrichen.

Wortlaut des aktuellen WHO-Vertragsentwurfs:

„Die Vertragsstaaten erkennen die WHO als leitende und koordinierende Behörde für internationale Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bei internationalen Maßnahmen gesundheitlichen Notfällen an und verpflichten sich, die Empfehlungen der WHO bei ihren internationalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu befolgen.“ (IGV, 13A – 1)

Wie Sie sehen, werte Leserin, werter Leser, besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem, was die CDU/CSU fordert, und dem, was die WHO schreibt. Die nationale Souveränität soll ausgehebelt und der WHO-Diktatur unterworfen werden, sollte es zu diesem Vertrag kommen. Auch lediglich leichte Abschwächungen des jetzigen Entwurfs sind nicht hinzunehmen! Nein zu diesem Vertrag! Nein zur WHO! Diese Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf sollte zum Wohle der Menschen schnellstens aufgelöst werden. Die Eliten wollen die WHO zu einem Teil einer „Neuen Weltordnung“ erheben, die darauf abzielt, die Menschen zu kontrollieren und zu unterwerfen. Bedrückend ist, dass der überwiegende Teil der Menschheit keine Ahnung hat, was da Monströses vor sich geht.

Bezüglich der Ausrufung des Pandemiefalles bedenkt die CDU/CSU:

„Ungeklärt bleibt auch, ob der WHO-Generaldirektor künftig Pandemien ausrufen darf, während er aktuell nur eine „gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite“ erklären kann, die an strenge Kriterien geknüpft ist.“

„Weiterhin soll das Abkommen unter anderem Kriterien zur Ausrufung einer Pandemie festlegen, Anreize für Mitgliedstaaten zu einem besseren Informationsaustausch schaffen…“

Wortlaut des aktuellen WHO-Entwurfs:

„Tedros kann einen weltweiten Gesundheitsnotstand begründen mit zum Beispiel

  • einer menschlichen Grippe, die auf einem neuen Subtyp basiert (IGV, Annex2)
  • Infektionen, bei denen eine Mensch zu Mensch-Übertragung nicht ausgeschlossen werden kann (IGV, Annex2)
  • umweltbedingt: Die Vertragsparteien erkennen an, dass umweltbedingte, klimatische, sozioökonomische und anthropogene Faktoren das Pandemierisiko erhöhen…(Pandemieabkommen 4.5)…“

„…mit zum Beispiel…“ Wo sind die von der Union geforderten „klaren“ Kriterien für die Ausrufung einer Pandemie? Sogar die „Umweltkeule“ haben die zweifelhaften Verfasser dieses fragwürdigen Entwurfs miteingebaut! Der Willkür der WHO und ihres Chefs sind bei Unterzeichnung eines solchen Vertrags Tür und Tor geöffnet. Nein zu diesem Abkommen! Nein zur WHO!

Weiter im Entwurfstext der WHO:

„Der Generaldirektor bestimmt auch, ob ein gesundheitlicher Notfall von internationalem Interesse auch einen pandemischen Notfall darstellt“ (IGV, Artikel 12 Absatz 5).

Im Klartext heißt das, dass Ghebreyesus einen Freischein für das Ausrufen von Pandemien ausgestellt bekäme. Dieser Typ mit seiner dunklen Vergangenheit hätte es dann in der Hand, uns wieder wegsperren, uns isolieren und vergiften zu lassen, wie es in der Coronapandemie geschah, die keine Pandemie war, aber von der WHO als solche ausgerufen wurde. Und das würde definitiv wieder geschehen. Ghebreyesus hat in jüngster Vergangenheit des Öfteren eine „Krankheit X“ ins Spiel gebracht. Auf einer Seite des Weltwirtschaftsforums – das ebenso wie die WHO unbedingt aufgelöst werden sollte – war zu lesen:

„Da die Weltgesundheitsorganisation weiterhin das Potenzial der sogenannten „Krankheit X“ erforscht, stellt sich die Frage, welche neuen Anstrengungen erforderlich sind, um die Gesundheitssysteme auf die vielfältigen Herausforderungen vorzubereiten, die vor uns liegen.“

https://www.weforum.org/events/world-economic-forum-annual-meeting-2024/sessions/preparing-for-a-disease-x/  

Die wollen uns erneut verarschen! Entschuldigen Sie den Ausdruck. Wenn überhaupt, dann wird hier nicht geforscht, sondern an einem neuen Erreger gebastelt, wie es in Wuhan (China) mit Corona der Fall war. Wer diesen zwei supranationalen Institutionen auch nur ein Wort glaubt, und sich möglicherweise erneut impfen lässt, dem ist nicht mehr zu helfen!                               

Wie sieht es jetzt mit den Machtbefugnissen der WHO im Falle einer Pandemie aus?

Die Forderung der CDU/CSU lautet:

„Die WHO muss durch ein Pandemieabkommen handlungsfähiger werden, wobei ihre Befugnisse klar abgegrenzt und die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten und die Rechte der Bürger selbstverständlich gewahrt sind.“

Wortlaut des aktuellen WHO-Entwurfs:

„Wurde gemäß Artikel 12 festgestellt, dass ein internationaler Gesundheitsnotstand vorliegt, so gibt der Generaldirektor temporäre Empfehlungen.“ (IGV Art. 15.1)
Die aufgrund dieser Verordnung getroffenen Gesundheitsmaßnahmen (…) müssen von allen Vertragsstaaten unverzüglich eingeleitet und abgeschlossen werden.“ (IGV, Art. 42)

Was sind das bitte für – vom Generalsekretär vorgegebene – „Empfehlungen“, wenn sie von den Mitgliedsstaaten „unverzüglich“ umgesetzt werden „müssen“? Das sind Handlungsanweisungen eines größenwahnsinnigen Instituts und dessen Chef, die so etwas wie die Weltherrschaft anstreben! Das Ermächtigungsgesetz von 1933 ist Kinderfasching dagegen!

Weiter mit dem Wortlaut dieses WHO-Unterwerfungsvertrags und dem durchgeknallten Oberhaupt dieser „Weltbeherrschungsorganisation“:

„Der Generaldirektor setzt einen Notfallausschuss ein (…).  Der Generaldirektor wählt die Mitglieder des Notfallausschusses (…). Der Generaldirektor legt die Dauer der Mitgliedschaft fest“ (…) (IGV, Art. 48 1+2)

„der Generaldirektor…, der Generaldirektor…Legt er auch fest, wann, und wie oft ich auf die Toilette gehen darf? Wer kontrolliert dann eigentlich diesen „Herrscher über die Welt“? Bill Gates, die Rothschilds oder die Rockefellers, oder ein Wesen, das ganz weit unten an einem heißen Ort sitzt? Allein schon die Forderung der absoluten Macht zeigt den Größenwahn dieser Institution, unabhängig davon, ob etwas von diesem menschenverachtenden Mist umgesetzt wird. Sie will Demokratien durch eine weltweite Autokratie ersetzen. Wem das nicht klar ist, der hat Melonen auf den Augen! Gäbe es dann irgendwelche Gerichte oder andere Instanzen, die Tedros auf die Finger klopfen könnten? Jeder Parlamentarier, der solch einem Vertrag zustimmt, ist entweder geistig unterbelichtet, oder sitzt in einem Boot mit dem Teufel.

Weiter mit dieser WHO-Frechheit:

„Die von der WHO an die Vertragsstaaten gerichteten Empfehlungen im Umgang mit Personen können folgende Ratschläge enthalten, unter anderem

  • Überprüfung des Nachweises einer Impfung oder einer anderen Prophylaxe;
  • Impfung oder sonstige Prophylaxe vorschreiben;
  • verdächtige Personen unter Beobachtung der öffentlichen Gesundheit stellen;
  • Durchführung von Quarantäne oder anderen Gesundheitsmaßnahmen für verdächtige Personen;
  • erforderlichenfalls Isolierung und Behandlung der betroffenen Personen
  • die Rückverfolgung von Kontaktpersonen Verdächtiger oder betroffener Personen durchzuführen.“ (IGV, Art. 18-1)

Sie wissen schon, was das heißt, oder? Totale Kontrolle der WHO über unser Leben, und bei einer Zwangsimpfung durch die Hintertür eventuell auch über unseren Tod. Es geht um eine lückenlose Kontaktüberwachung und damit über eine erhebliche Einschränkung unserer Freiheit. Ein Mann könnte über Leib und Leben von Milliarden von Menschen in 194 Mitgliedstaaten der WHO bestimmen. Nein zu diesem widerlichen Vertrag! Nein zur WHO! Wann wird die Welt endlich befreit von solchen „elitären“ Parasiten und ihren Machtinstrumenten wie WHO und WEF?

Kommen wir zum letzten Punkt der Gegenüberstellung der Forderung der Union und den diesbezüglichen Regelungen in diesem Knebelvertrag: Notwendigkeit einer breit angelegten öffentlichen Debatte.

Die Forderungen der CDU/CSU lautet:

„Die Antragsteller betonen die Notwendigkeit einer breit angelegten öffentlichen Debatte über die Ziele und Inhalte eines Pandemieabkommens unter Einbeziehung von Wissenschaft Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Parlamenten.“

Wortlaut des aktuellen Who-Entwurfs:

„Auf globaler Ebene muss die WHO die Kapazitäten verstärken, um
e) Gegen Missinformation und Desinformation vorzugehen (Neu: IGV, Art. 7e)…
mit dem Ziel, falschen, irreführenden, fälschlichen oder desinformierenden Informationen entgegenzuwirken und sie zu bekämpfen (…)“ (Pandemieabkommen 18-1)

Wer hier Falschinformationen verbreitet hat, beweisen die RKI-Files. Die von den Eliten instruierte WHO und ihre Marionettenkabinette haben bewusst Falschinformationen verbreitet. Die WHO hat eine Pandemie ausgerufen, die keine war, die auch als Probelauf für noch größere Schweinereien wie diesen Vertrag gesehen werden kann. Der Pharmaindustrie würden in Zukunft weitere Billionen Dollar Umsätze auf dem Rücken, Blut und mit dem Geld der Bürger beschert werden. Diese Klausel dient einzig und allein der Unterdrückung von Meinungen Andersdenkender, die dem Machtausbau und dem weiteren Vermögenszuwachs der Eliten im Wege stehen. Die WHO kann dann nach Belieben „Wahrheiten“ unterdrücken und ihre eventuellen Lügen verbreiten. Der Zensur in den Medien durch die WHO wären keine Grenzen gesetzt. Mit sozialen Plattformen wie Google und Facebook wurden von der WHO bereits entsprechende Verträge geschlossen. Wer von den Medien und Journalisten nicht am gleichen Strang zieht, wird abserviert! Faschismus pur!

Weiter mit dem Wortlaut dieses unglaublichen, totalitär ausgerichteten Vertrags:

„a) Beschlüsse der Gesundheitsversammlung über wichtige Fragen werden mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden und stimmenden Mitgliedstaaten gefasst. Diese Fragen umfassen: die Annahme von Verträgen oder Abkommen (…)

b) Beschlüsse über andere Fragen (…) werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden und stimmten Mitgliedstaaten gefasst.“ (WHO-Verfassung, Art. 60)
Die vorgesehene Frist für die Ablehnung oder den Vorbehalt einer Änderung dieser Geschäftsordnung beträgt 10 Monate.“ (IGV, Art. 59-1)

Kla-TV bewertet diesen Text wie folgt:

„Der Pandemievertrag kann nur in Kraft treten, wenn eine Zweidrittelmehrheit der Delegierten der WHO-Generalversammlung dem Vertrag zustimmt. Anschließend müssen alle 194 Parlamente der Mitgliedstaaten über den Pandemievertrag beraten und diesen mit Mehrheit annehmen. Die weitreichenden Änderungen der IGV gelten hingegen bereits als angenommen, wenn eine einfache Mehrheit der Delegierten zustimmt. Eine Zustimmung durch die nationalen Parlamente ist laut IGV, Artikel 55-3 hier nicht erforderlich. Nur ein ausdrücklicher Widerspruch innerhalb von 10 Monaten nach der Abstimmung ist noch möglich.
An dieser Stelle wird die parlamentarische Demokratie der Mitgliedsstaaten ausgehebelt. Die von der CDU/CSU geforderte Einbeziehung von Parlamenten beziehungsweise der Zivilgesellschaft ist bei der Änderung der IGV von der WHO nicht vorgesehen.“

Geht’s noch? Die WHO, die während der „Corona-Pandemie“ alles andere als die Wahrheit gesagt hat, soll jetzt darüber befinden, was wahr und unwahr ist? Diese Lügner? Die WHO versucht über die IGV die Demokratie weltweit auszuschalten, und eine Autokratie zu errichten – das eigentliche Ziel der Eliten.

Jede Partei, die diesem Antrag zustimmt, ist nicht mehr wählbar, weil sie die letzten Bruchstücke unserer Demokratie in eine Autokratie umwandeln würde. Jeder Politiker, der für diesen Vertrag stimmt, müsste als Verfassungsfeind verhaftet und vor Gericht gestellt werden, wenn wir einen Rechtsstaat hätten, der mittels Grundgesetz unsere Grundrechte schützt.

Die wichtigsten, aus dem Antrag der CDU/CSU zu entnehmenden Forderungen sind nicht erfüllt. Selbst, wenn dieser Vertrag noch abgeschwächt werden sollte, ist die Offensichtlichkeit der dahintersteckenden Intention – die Errichtung einer autokratischen Weltregierung – Grund genug, diesen Vertrag abzulehnen und auf die Auflösung der menschenfeindlichen Institution WHO hinzuwirken.

Finanzielle Forderungen der WHO an die Mitgliedsstaaten

Beatrix von Storch (AfD) postete am 16. April 2024 auf „X“ ein Video zu einem Kernpunkt des Entwurfs des Pandemievertrages. Nachfolgend der transkribierte Wortlaut:

„Der Pandemie-Wahnsinn der WHO geht jetzt ganz aktuell in die nächste Runde. Der aktuelle Entwurf des Pandemievertrags der WHO liegt vor, und natürlich haben sie davon noch nichts gehört, weil, der hat es wirklich in sich. Es geht um viel Geld! Im Kern: die WHO-Staaten, die Mitgliedstaaten sollen sich verpflichten 5% ihrer Gesundheitsausgaben in die Pandemieprävention zu stecken – 5% der Gesundheitsausgaben. Die Dimensionen sind den meisten gar nicht klar. Im Schnitt gibt jeder Staat auf der Welt 10% seines Bruttoinlandsproduktes, des BIPs für Gesundheit aus. Das globale BIP aller Staaten sind 100 Billionen Dollar, 10% davon sind also 10 Billionen, und 5% davon soll jetzt in die Pandemieprävention fließen – das sind 500 Milliarden im Jahr! Für Deutschland sind es 20 Milliarden im Jahr. Wir haben Gesundheitsausgaben von 400 Milliarden, 5% davon sind 20 Milliarden. Das sind zehnmal mehr als der Bundeshaushalt jetzt bereits an Zuschuss in die defizitären öffentlichen Krankenkassen leistet, weil die jetzt schon mit dem Beitragsaufkommen nicht klarkommen. Und wenn der WHO-Vertrag ratifiziert ist, dann verpflichten wir uns jedes Jahr 20 Milliarden in die Prävention zu stecken, und das, obwohl jetzt schon 50% unserer Krankenhäuser vor der Pleite stehen, oder in den letzten Jahren 7000 Arztpraxen geschlossen haben, und zwar nicht wegen Reichtum! Wir haben kein Geld für die aktuelle Gesundheit, aber jetzt sollen wir Prävention betreiben, und zum Beispiel Impfstoffe auf Vorrat einkaufen und lagern, und weil die nur begrenzt haltbar sind, müssen wir immer neue nachkaufen. Praktisch ist das ein bedingungsloses Milliarden-Grundeinkommen für Pharmakonzerne. Dabei wissen wir nicht mal, ob wir die Impfstoffe brauchen oder nicht – das Geld fließt trotzdem in die Kassen von Pfizer und BioNTech. Die kommen vor Lachen nicht mehr in den Schlaf. Und dann sollen wir alle 2 Jahre eine Pandemie-„Simulation“ durchführen, das heißt alle 2 Jahre soll das gesamte Gesundheitssystem und wir Bürger so tun als gäbe es eine Pandemie, auch wenn gerade keine da ist, dann spielen wir es halt. Auch das kostet wieder Milliarden, das gesamte öffentliche Leben wird umgekrempelt usw. Denen genügen nicht die Krisen, die wir jetzt haben, Wirtschaftskrise, Energiekrise, Rentenkrise, Migrationskrise, zusätzlich sollen wir auch noch eine Pandemiekrise im Gesundheitssystem simulieren. Die Gesellschaft soll in eine ständige „Pandemiepanik“ versetzt werden, um so dann noch bereitwilliger die globalen Pharmakonzerne zu bereichern. Dieser WHO-Pandemievertrag darf niemals ratifiziert werden…“
(https://www.instagram.com/beatrix.von.storch/reel/C51cRvjN7bc/)

Flaschensammelnde Rentner und jeder Menge Kinder unterhalb der Armutsgrenze in Deutschland – ein Armutszeugnis eines einst aufstrebenden Landes –, aber 20 Milliarden jährlich für schwachsinnige, totalitäre Forderungen einer von den Eliten kontrollierten Institution ausgeben? Geht’s noch? Nein zu dem Pandemievertrag! Nein zu den Neuregelungen der IGV! Weg mit der WHO!
 
Die Melinda & Bill Gates Stiftung ist größter privater Einzahler in die Kassen dieser Monster-Institution. Was glauben Sie, wie viele Pandemien noch inszeniert werden, damit die Investitionen von „Philanthropen“ wie Bill Gates sich zehn- und zwanzigfach bezahlt machen?
Würden die Menschen heute aufhören zu kriechen, würden diese Psychopathen morgen aufhören zu herrschen.

WHO-Symposium in der Schweiz

Am 20. April 2024 fand in Zürich-Altstetten das WHO-Symposium statt. Einer der Hauptredner war der bekannte und mutige Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse, der Klartext sprach, und äußerte, der WHO sei jegliche Legitimation abzusprechen. Ich würde noch weiter gehen: Der WHO ist jegliche Existenzberechtigung abzusprechen. Hier eine kurze transkribierte Zusammenfassung seiner 40-minütigen Rede (https://www.kla.tv/28944):

„Es ist der WHO jegliche Legitimation abzusprechen, weitere Kompetenzen an sich reißen zu dürfen oder zugesprochen zu bekommen. Es hat sich schlichtweg nicht bewiesen, es ist ein Fullstop angesagt: Stopp, und erst dann, wenn alle Fehler aufgearbeitet wurden, dann kann man sich über neue Vereinbarungen unterhalten, und vorher ganz sicher nicht. Nun, es gibt einen weiteren wichtigen Punkt, der zu beherzigen ist, nämlich über solche Anpassungen darf nur abgestimmt werden, wenn der Weltgesundheitsversammlung mindestens 4 Monate vorher diese Schlussabstimmungsversion vorgelegen hat. So, das heißt, es wäre gegen die eigenen Spielregeln – das steht in Artikel 55 Absatz 2 der Gesundheitsvorschriften –, es wäre gegen die eigenen WHO-Verfahrensregeln, wenn man jetzt Ende Mai darüber abstimmen wollte.
Ja, die Beurteilungskriterien sind zuerst einmal ganz simpel. Zuallererst müssen wir als Bürger fragen, wurde überhaupt eine wirksame Aufarbeitung geleistet, ja oder nein, und zweitens, wurden die formellen WHO-Verfahrensregeln eingehalten, ja oder nein, und weil nein, heißt es, darüber darf nicht abgestimmt werden, so einfach ist das. (…)
(Zum Publikum:) Aber jetzt haben Sie die wesentlichen Messkriterien, die Ihnen auch in Diskussionen helfen können, und die Ihnen ermöglichen zu sagen: Stopp! Zuallererst muss eine Aufarbeitung erfolgen, und zweitens müssen die Spielregeln der WHO selber eingehalten werden, und drittens ist die WHO gemäß ihrer eigenen Zielsetzung überhaupt nicht befugt, Schaden zu stiften…“

…Schaden stiften…, nichts anderes verursachen supranationale, von den Eliten instruierte und finanzierte Institutionen wie die WHO und das WEF. Weg mit diesen Geißeln der Menschheit!

Mainstreammedien wie die ARD bagatellisieren das Prozedere bei der Neufassung des Pandemievertrags und der IGV

Der ARD-Faktenfinder Pascal Siggelkow schrieb am 29. April 2024 (https://www.tagesschau.de/faktenfinder/pandemievertrag-who-100.html):

„Bekämpfe die Machtergreifung der WHO: Sag Nein zum ‚Pandemievertrag'“ – Unter diesem Motto läuft eine Petition in Deutschland, die bereits mehr als 500.000 Mal unterschrieben wurde. Der Entwurf des Pandemievertrags, der die freie Meinungsäußerung einschränke, die invasive Überwachung verstärke und „unsere geschätzten bürgerlichen Freiheiten“ aushöhlen solle, könne in Kürze verabschiedet werden, heißt es weiter. Grund für die Aufregung ist das geplante Abkommen der Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), das im Mai verabschiedet werden könnte.

Ziel dieses Pandemievertrags ist eine koordinierte Vorgehensweise der WHO-Mitgliedstaaten bei zukünftigen Pandemien. Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach braucht es auf der globalen Ebene mehr koordinierte und gemeinsame Bestrebungen, um künftige Pandemien und andere Infektionskrankheiten zu bewältigen und einzudämmen. Unter anderem die EU und die G7-Staaten unterstützen den Plan eines globalen Pandemievertrags, der bereits Ende Mai 2021 – also während der Corona-Pandemie – von den 194 WHO-Mitgliedern gefasst wurde.“

Kommentar:
Gerade Karl Lauterbach hat während der Coronazeit unsägliches Leid über die Menschen mit seiner Forcierung der Impfpflicht, 2G usw. gebracht, und den führen Sie an, Herr Siggelkow? Die Regierungen der G7 und die EU haben die inzwischen nachweisliche „Plandemie“ auf Geheiß der Eliten vorangetrieben, und sich am größten Verbrechen der Nachkriegszeit beteiligt. Dieser Pandemievertrag wäre ein weiteres Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Diejenigen, die sich an diesem Verbrechen beteiligen, müssen ebenso wie die, die sich an dem Coronabetrug beteiligt haben, ihr Leben lang befürchten, dass es irgendwann aufgearbeitet wird. Und das ist gut so. Vielleicht hält es die „Volksvertreter“ davon ab, ihre Missetaten in Coronazeiten zu wiederholen.

Weiter im Text des „Faktenfinders“:

„In verschwörungsideologischen Kreisen wird das geplante Abkommen jedoch von Anfang an als vermeintliche Machtergreifung der WHO interpretiert, um die Souveränität der Staaten auszuhebeln. Auch die AfD hat das Thema bereits für sich entdeckt und forderte kürzlich in einem Antrag an die Bundesregierung die „Ablehnung des WHO-Pandemievertrags sowie der überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften“.

Kommentar:
„Machtergreifung“ ist der zutreffende Begriff, „vermeintlich“ der unzutreffende. Nicht nur die AfD hat das Thema für sich entdeckt, sondern auch politisch mitte-links Stehende wie ich, und andere sich nicht prostituierende Klardenker. Ein mieser Versuch der Polarisierung von Ihnen, Herr Siggelkow!
Ist Ihnen eigentlich noch nicht aufgefallen Herr Siggelkow, dass sich so ziemlich alle Verschwörungstheorien der letzten Zeit, die von eliteinstruierten Sendern wie dem Ihren mit Totschlagargumenten belegt wurden, realisiert haben? Ich frage mich, wie man einen Job wie den Ihren machen kann, ohne sich täglich zu übergeben. Da muss man schon ganz schön abgestumpft sein, nicht wahr? Oder glauben Sie womöglich das, was Sie schreiben?

Weiter im Text von Herrn Siggelkow:

„Dabei ist an diesen Vorwürfen überhaupt nichts dran, sagen Experten. Zuallererst werde das Abkommen von Vertretern der WHO-Mitgliedsstaaten gemeinsam erarbeitet, sagt Andreas Wulf von der Nichtregierungsorganisation medico international. Die WHO biete vor allem den Rahmen für diese Verhandlungen, ähnlich wie die Vereinten Nationen. „Bei dem Pandemievertrag werden gemeinsame Rahmenrichtlinien verabredet, so wie es sie auch schon bei den internationalen Gesundheitsvorschriften gibt.“

Kommentar:
„überhaupt nichts dran…“ und die Erde ist eine Scheibe, oder wie? Was Sie schreiben, Herr Siggelkow, ist erbärmlich. Wen meinen Sie mit Experten, Herr Siggelkow? Sind es wieder solche Experten, die in Coronazeiten die Menschen in die Spritze mit dieser genmanipulierenden Brühe getrieben haben?
Allein die Entwürfe des Pandemievertrags und der IGV zeigen die Intention dieser supranationalen, eliteinstruierten, überwiegend elitefinanzierten Organisation: die Aushebelung der Grundgesetze der Mitgliedsstaaten zur Errichtung einer Weltgesundheitsdiktatur. Menschen mit Anstand würden alles daransetzen, diese geplanten, menschenrechtsverletzenden Regelungen zu verhindern, und nicht, sie zu bagatellisieren. Sie sollten sich schämen, Herr Siggelkow!

Fazit

Mit dem proklamierten Grundrecht auf Gesundheit und Freiheit ist es nicht mehr weit her auf dieser Welt, wie die Corona-Plandemie bereits gezeigt hat, und die aktuellen Machenschaften der WHO zeigen. Das Ideal des Humanismus, der die Freiheit und Rechte des Menschen fokussiert, ist am Abbröckeln. Die gut 500 Jahre andauernde Moderne (ungefähr seit Entdeckung Amerikas durch Kolumbus), die insbesondere durch Tatendrang, Kreativität und Freiheit gekennzeichnet war, verabschiedet sich gerade, und wird durch totalitäre Systeme abgelöst. Ein zweites dunkles Mittelalter winkt uns zu.

Die WHO fördert totalitäre Strukturen. Die WHO folgt ausschließlich den Interessen der Superreichen, die sie zu einem großen Teil finanzieren. Sie ist unter der Führung des jetzigen Generaldirektors Tedros Adhanom Ghebreyesus eine auf Kontrolle und Profit ausgerichtete Institution, die Regierungsgewalt mit allen verfügbaren Mitteln an sich reißen und ausüben möchte. Sie ist neben dem Weltwirtschaftsforum und der UNO – ihrer „Mutter“ – eine der supranationalen Organisationen der zukünftig angestrebten, von den Eliten kontrollierten Weltregierung.

Das war es dann wohl endgültig mit der Demokratie, mit Menschenrechten und der Souveränität der Staaten, wenn dieser Vertrag durchgeht. Jeder, der Respekt vor Menschenrechten hat, ist aufgerufen, die Umsetzung dieses Teufelswerkes zu unterbinden. Parlamentarier, die sich durch ihr Verhalten in Coronazeiten schuldig gemacht haben, können durch ein Nein zu diesem Vertrag wieder ein paar Pluspunkte sammeln. Jeder Parlamentarier, der für die Unterzeichnung dieses Vertrags stimmt, ist für mein Dafürhalten ein Menschen- und Volksverräter – und das Gegenteil eines Volksvertreters.

Würde dem Pandemievertrag in seiner Fassung Stand März 2024 zugestimmt werden, würde bereits der Verdacht auf eine neue Pandemie ausreichen, um verbindliche Anordnungen seitens der WHO erlassen zu können. Willkür pur einer Weltgesundheitsdiktatur! Und es gibt im Entwurf keine Definition der Beendigung dieser Maßnahmen, das heißt, keinen zwangsläufigen Endpunkt der WHO-Vorgaben.

Ich rufe Sie auf, unser unverhandelbares Recht, unsere Gesundheit, unsere Menschenrechte, unsere Grundrechte – auch für folgende Generationen – zu schützen. Nein zur Neufassung des Pandemievertrags! Nein zur Neufassung der IGV! Nein zur WHO!

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Herzlichen Dank auch für bereits eingegangene Spenden.


Im Januar und Februar 2024 sind auch vier Sammelbände in Buchform von mir erschienen mit den Themenkreisen

  • Ukrainekonflikt
  • Ampelkoalition
  • Corona
  • Neue Weltordnung

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Behauptungen oder Wahrheit? Entscheidet selbst! Teil 11: Werden die Menschenrechte Schritt für Schritt ausgehebelt?

Von Uwe Froschauer

Die Anerkennung der angeborenen Würde, der gleichen, universellen, unveräußerlichen und unteilbaren Rechte aller Mitglieder der Menschheitsfamilie bildet die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden auf der Erde.

Die „Allgemeine Erklärung der Menschen-Rechte“ wurde im Jahr 1948 veröffentlicht. In 30 Artikeln formuliert sie bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Hier zu einer gut aufgemachten Darstellung dieser Rechte vom „Deutschen Institut für Menschenrechte“: 

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/deutschland-im-menschenrechtsschutzsystem/vereinte-nationen/vereinte-nationen-aemr/artikel-aemr

In Deutschland sind diese Rechte zum Teil im Grundgesetz (Verfassung) sinngemäß verankert. Im Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes ist zu lesen:

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Absatz 1 des ersten Artikels des Grundgesetzes – die Respektierung der Menschenwürde, und Absatz 3 – die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte werden in der sogenannten Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Absatz 3 GG) nochmals unter besonderen Schutz gestellt.

Die Menschenrechte laufen mittlerweile auch in westlich orientierten „Demokratien“ Gefahr, ausgehebelt zu werden.

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“ (Augustinus von Hippo).

Die vielen Verfehlungen und Menschenrechtsverletzungen staatlicher Organe und Institutionen in Coronazeiten sollen nachfolgend skizziert werden. Danach wird auf zukunftsgerichtete Bestrebungen mächtiger Personen und Institutionen, die aus finanziellem Interesse und zum Ausbau ihrer Macht und der ihrer Stakeholder negativen Einfluss auf die Menschenrechte nehmen wollen, eingegangen. Obszöner Reichtum ist ihnen nicht mehr genug. Totale Kontrolle, Gott (oder Teufel) spielen ist angesagt!

Verfehlungen staatlicher Organe in jüngster Vergangenheit

Nachfolgend eine kurze (unvollständige) Darstellung von Grundgesetzüberschreitungen und Menschenrechtsverletzungen deutscher staatlicher Organe in Coronazeiten:

  • Hetze und regelrechte Menschenjagd auf Ungeimpfte: (Pandemie der Ungeimpften…) Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG (und Artikel 1, Menschenrechte):

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Ungeimpfte wurden diffamiert, diskreditiert und etikettiert.

  • Einrichtungsbezogene Impfpflicht (und der Versuch der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht): Verstoß gegen Art. 2, Abs. 2. S. 2 GG (und Artikel 3 Menschenrechte: Recht auf Leben und Freiheit):

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Dieses zweite Grundrecht ist verknüpft mit der Würde des Menschen, und wurde mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht massiv verletzt. Auch der nachweislich gesundheitsschädigende Maskenzwang, die Isolation und Ausgrenzung von Menschen (in Altenheimen usw.) führte zu körperlichen und psychischen Krankheiten, und verstößt damit gegen dieses Grundrecht (auch Verstoß gegen Artikel 25 Menschenrechte: Recht auf Wohlfahrt (inklusive Gesundheit)).
 
Im zweiten Satz dieser Regelung „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ wird u.a. die körperliche Bewegungsfreiheit jeder einzelnen Person festgeschrieben. Ausgangsverbote, unnötige Quarantänen und Kinder im virtuellen Unterricht, (Verstoß gegen Artikel 26 Menschenrechte: Recht auf Bildung), beschränkte Anzahl von Personen im Haushalt, beschränkte Anzahl von Personen beispielsweise beim Weihnachtsfest oder Silvester, Reduzierung von Gruppengrößen in der Öffentlichkeit (Verstoß gegen Artikel 8 Grundgesetz: Versammlungsfreiheit, sowie gegen Artikel 20 Menschenrechte: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), 3G, 2G (Verstoß gegen Artikel 27 Menschenrechte: Recht auf Freizeit und Kulturleben), Begrenzung des Aktionsradius auf 15 km (Verstoß gegen Artikel 24 Menschenrechte: Recht auf Erholung und Freizeit) und ähnlicher Schwachsinn, sowie eingeschränkte Reisemöglichkeiten (Verstoß gegen Artikel 13 der Menschenrechte; Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit) waren somit nicht menschenrechtskonform. Die genannten Einschränkungen stellten auch einen Verstoß gegen Artikel 12 der Menschenrechte „Freiheitssphäre des Einzelnen“ dar.

  • Berufsgruppen wie Krankenschwestern, Krankenpfleger, Ärzte durften ihren Beruf nicht mehr ausüben, wenn sie sich nicht impfen ließen. Das stellte einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Ärztinnen, Ärzte, Pflegepersonal etc. dar (Art. 12 Abs. 1 GG).

„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“

Um Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige vor einer COVID-19-Infektion zu schützen, galt vom 16. März bis 31. Dezember 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs mussten nachweisen, dass sie geimpft oder genesen waren oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden konnten.
Absolut verfassungswidrig! Aber wen interessiert das schon? Herrn Lauterbach und die anderen Entscheider anscheinend nicht! Diese empathielosen Wesen haben keinen Schimmer davon, was sie mit dieser idiotischen Maßnahme angerichtet haben. Es wird höchste Zeit für eine – für das gesellschaftliche Gedächtnis unabdingbare – Aufarbeitung der Geschehnisse in Coronazeiten.

Ein Rechtsgutachten vom 25. Januar 2022 mit Titel

„Ist eine allgemeine Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2 verfassungsgemäß?“,

das im Auftrag von Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. von Univ.-Prof- Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Rechtstheorie, Telekommunikations- und Informationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg erstellt wurde, stellte fest (in komprimierter Form):

1. Die Impfpflicht verstößt gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG).

2. Die Impfpflicht verstößt gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG.

3. Die Impfpflicht greift unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) ein.

4. Die Impfpflicht greift unverhältnismäßig in das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG) ein.

5. Die Impfpflicht greift unverhältnismäßig in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte (Art. 12 Abs. 1 GG) ein.

Die Eingriffe sind unverhältnismäßig da sie nicht geeignet sind, die verfolgten pandemiepolitischen Ziele zu erreichen. Es handelt sich um eine wirkungslose Rechtspflicht, zumal auch die Impfstoffe nur begrenzt gegen Omikron helfen.

Zudem ist die Impfpflicht nicht erforderlich, es gibt mildere Mittel, die mindestens genauso effektiv sind.

Das war u.a. in diesem Gutachten zu lesen. Was für die Unrechtmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht gilt, hat natürlich auch für die später vollzogene einrichtungsbezogene Impfpflicht Geltung, die verfassungswidrig war.

Wenn ihr das ausführliche 87 Seiten umfassende Gutachten lesen wollt, findet ihr es unter

https://individuelle-impfentscheidung.de/fileadmin/Downloads/Gutachten_Corona-Impfpflicht_final.pdf

Auch beispielsweise Künstler oder Inhaber und Mitarbeiter von Gastronomien konnten ihren Beruf nicht mehr frei ausüben (Verstoß gegen Artikel 22 Menschenrechte: Recht auf soziale Sicherheit, sowie gegen Artikel 23: Recht auf Arbeit)). Die Entscheider in Coronazeiten haben durch unverhältnismäßige Entscheidungen und deren Durchsetzung unzählige Menschen in das wirtschaftliche Aus und viele auch in den Selbstmord getrieben. Unverzeihlich!

  • Andersdenkende wurden teilweise vom Staat schikaniert (z.B. Ärzte, Künstler, Sportler, Amtsrichter, Mitarbeiter von Ministerien), wenn sie vom Regierungsnarrativ abweichende Meinungen vertraten oder „Wahrheiten“ der Öffentlichkeit mitteilten. Verstoß gegen Artikel 5 Abs.1 GG (und Artikel 2 Menschenrechte: Verbot der Diskriminierung, sowie Artikel 19: Meinungs- und Informationsfreiheit):

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Zensuren fanden ohne Ende statt! Pressefreiheit? ein Witz! Jeder, der nicht regierungskonform berichtete, wurde platt gemacht. Meinungspluralismus wurde nicht zugelassen. Diktatorische Verhältnisse!

„Weil ich mich schützend vor meine kleinen Patienten gestellt habe und nicht hinnehmen wollte, was ihnen die Coronadiktatur antat, wurde ich gejagt, verfolgt, medial diffamiert, mit Polizeirazzien in meiner Praxis überfallen und sollte schlussendlich vor Gericht gestellt werden! Ich hatte 80 bis 90 Prozent Kinder und Jugendliche in Behandlung und habe sie nach eingehender Anamnese, Beratung und Untersuchung großzügig mit Maskenattesten, Impfunfähigkeitsbescheinigungen und Schulbefreiungsattesten ausgestattet!“ schrieb eine Kinderärztin.

So, was hat unsere Verfassung noch zu bieten, um uns vor der Unverhältnismäßigkeit willkürlicher politischer Entscheidungen zu schützen? In der Verfassung im Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist zu lesen:

Art. 1 Abs. 3 GG:

„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

Art. 20 Abs. 3 GG:

„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Demnach ist alle staatliche Gewalt an die Grundrechte, an Recht und Gesetz gebunden. Mir erschien es in Coronazeiten jedoch so, dass keine dieser drei Gewalten – insbesondere die exekutive und die judikative Gewalt – sich großartig daran gehalten hätten.
Die unsäglichen, „im Namen des Volkes“ entscheidenden Ministerpräsidentenkonferenzen waren kein offizielles bundesdeutsches Organ, und trafen äußerst fragwürdige Entscheidungen.
Amtsgerichte verboten absolut legale Demonstrationen, die Rede- und Meinungsfreiheit wurde massiv beschnitten usw..

Die „Rechtsgrundlage“ für die Aushebelung der Grundrechte und Menschenrechte schufen die damaligen Entscheider insbesondere durch eine „Veränderung“ des Infektionsschutzgesetzes. November 2020 wurde der § 28a („Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19“) verabschiedet. Nachfolgend die ersten acht Punkte des „Grundrecht-Ausheblers“:

Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein

1. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,

2. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),

3. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,

4. Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten für Betriebe, Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr,

5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen,

6. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,

7. Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen,

8. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen und der Sportausübung,

usw.

Die komplette Änderung des Infektionsschutzgesetzes könnt ihr hier einsehen:

https://www.buzer.de/gesetz/2148/v254526-2020-11-19.htm

Art. 30 der Menschenrechte, die sogenannte Auslegungsregel besagt diesbezüglich Folgendes:

„Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“

Und genau das haben die „Strategen der Coronaplandemie“ getan: die Freiheitsrechte außer Kraft gesetzt!

Menschen oder Institutionen, die gegen das Grundgesetz verstoßen, verhalten sich verfassungs- und gesetzeswidrig, und handeln somit kriminell. Ebenso solche, die versuchen das Grundgesetz auszuhebeln beispielsweise über das Infektionsschutzgesetz unter Vorspiegelung nicht vorhandener Verhältnismäßigkeit mit Hilfe nicht belastbarer Zahlen.

Es würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen, noch weiter auf das Thema „Aushebelung des Grundgesetzes“ einzugehen. Wenn ihr mehr dazu wissen wollt, dann befasst euch doch mal mit dem Brief des Wissenschaftlers und promovierten Virologen Dr. Stefan Lanka an den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn. Hier der Link:

https://projekt-immanuel.de/downloads/

Was sind die in der Verfassung niedergelegten Grundrechte wert, wenn sie z.B. durch eine Veränderung des Infektionsschutzgesetzes ausgehebelt werden können? Nichts!

Wenn ihr mehr zu weiteren Rechtsverstößen und zu weiteren Inhalten rund um das Thema Corona wissen wollt, könnt ihr ja mal in mein Buch „1 x 1 = 3 – oder jedes andere gewünschte Ergebnis“ reinschauen. Hier der Link:

Auch der Brief von Herrn Dr. Lanka ist in diesem Buch enthalten.

Angeblicher Versuch der Vorsitzenden der EU-Kommission, den Nürnberger Kodex abzuschaffen

Im Internet kursierte auf mehreren Plattformen, Ursula von der Leyen hätte der Presse Januar 2022 gesagt, sie sei dafür, „…den langjährigen Nürnberger Kodex abzuschaffen und Menschen zu zwingen, sich gegen COVID impfen zu lassen.“

Faktenchecker  wie beispielsweise AFP (https://faktencheck.afp.com/http%253A%252F%252Fdoc.afp.com%252F9WF67U-1) haben diese „Behauptung“ natürlich sofort dementiert. Wie ich über Faktenchecker denke, wissen die meisten von euch. Deshalb habe ich dieser Spezies, diesem Korrekturinstrument für unliebsame Botschaften und Nachrichten in meinem Buch „Das menschliche Schaf – Massenpsychologie und Manipulation“ auch ein eigenes Kapitel gewidmet. Hier der Link zum Buch:

Wäre doch auch verständlich, nicht wahr, dass die eliteinstruierten Politiker ein ach so doofes Hindernis wie den Nürnberger Kodex am liebsten auf den Mond schießen würden, zumal es offensichtlich ist, dass diese als „Corona-Impfkampagne“ verschleierte Gentherapie gegen diesen Kodex verstößt. Die Angst scheint bei den Delinquenten umzugehen.

Die Corona-Impfkampagne kann als das größte und gefährlichste Gen-Experiment, und damit als eines der größten Verbrechen an der Menschheit angesehen werden, was geahndet werden muss. Sonst haben wir als Gesellschaft total versagt.

Das gleiche Schicksal wie in Coronazeiten – die Aushebelung der Menschenrechte – erwartet die Menschen weltweit durch den anvisierten Pandemievertrag der WHO, wenn er 2024 beschlossen werden sollte.

Zukunftsgerichtete Versuche, Menschenrechte auszuhebeln.

Mächtige Menschen und Institutionen versuchen unter Vorgaukeln der Illusion, „das Beste für uns“ im Sinn zu haben, die so mühsam erarbeiteten und errichteten Menschenrechte Schritt für Schritt zu unterminieren. Im Rahmen einer „Neuen Weltordnung“ soll der Mensch gefügig gemacht – mit anderen Worten: seiner Freiheit beraubt werden. Hierfür gilt es die Menschenrechte so weit es geht aus dem Weg zu räumen.
Nachfolgend zwei Beispiele solcher Versuche.

Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Im neuen WHO-Vertrag, der gerade ausgehandelt wird, wurden bereits die Bezeichnungen „Menschenrechte“ und „Menschenwürde“ gestrichen. Der unten fett markierte Part soll im neuen WHO-Vertrag eliminiert werden:

„Die Durchführung dieser Verordnungen erfolgt unter uneingeschränkter Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Menschen auf der Grundlage der Grundsätze der Gleichheit, der Inklusivität und der Kohärenz und in Übereinstimmung mit den gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten, unter Berücksichtigung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung.“

Im Rahmen des Pandemievertrags sollen die Mitgliedsländer der WHO ihre Souveränität an die WHO abgeben. Die WHO würde dadurch zur Gesundheitsweltregierung. Die WHO könnte jederzeit eine Pandemie ohne Konsultation der Länder ausrufen. Menschenwürde, Menschenrechte und die Freiheit der Menschen müssten laut Vertragsentwurf nicht beachtet werden. Bisherige Empfehlungen würden zu Verpflichtungen, und könnten laut bisherigen Entwürfen polizeilich oder militärisch durchgesetzt werden. Diktatur!
Die WHO könnte zwangsweise Medikationen und Impfungen anordnen, was zu einer Impfpflicht durch die Hintertür führen würde. Eine eventuell durch die WHO verordnete Impfpflicht wäre zwar ein Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz, würde aber durch diese supranationale Organisation ausgehebelt werden.
Die WHO könnte die Produktion von Medikamenten und anderen medizinalen Erzeugnissen anordnen – Ugur Sahin und Albert Bourla (CEOs von BioNTech und Pfizer) reiben sich schon die Hände in Erwartung weiterer Milliarden für weiteres Gift, das den Menschen, ihren unfreiwilligen Kunden zwangsweise zugeführt werden könnte!

Sollte uns der Pandemievertrag nicht zu denken geben? Ich würde mich wesentlich wohler fühlen, wenn es die WHO nicht gäbe. Eine Kosten-Nutzen-Betrachtung dieser Organisation fällt nach meiner Einschätzung mehr als negativ aus. Das Beste für die Bürger eines Landes wäre der Ausstieg aus dieser gefährlichen Organisation, wie es Donald Trump Ende Mai 2020 für die USA vollzogen hat.

Nun, dieser Pandemievertrag wurde vom deutschen Parlament mehrheitlich befürwortet. Schande über alle parlamentarischen Befürworter! Entweder seid ihr zu einfältig, um die Gefahr dieses Vertrags für die Demokratie zu erkennen, oder ihr steuert bewusst totalitäre Strukturen an. Wie auch immer: solche Politiker hat kein Land verdient! Volksvertreter? Eher Volkstreter! Sollte die Regierung diesen Vertrag unterzeichnen, gibt sie letztendlich die Freiheit der Menschen in Deutschland in fremde Hände, und verrät das Grundgesetz.

Die Gefahr von Künstlicher Intelligenz (KI) für die Menschenrechte

Die Tech-Riesen dieser Welt wollen „Kohle machen“. Hierfür ignorieren und bagatellisieren sie die Gefahren der Künstlichen Intelligenz (KI). Sie drängen die EU – die gerade über Maßnahmen diskutiert, wie sie die KI regulieren soll – den Schutz der Menschenrechte aus wirtschaftlichen Gründen aus dem ersten KI-Gesetz zu streichen.

Eine Übersicht über die erste Regulierung des KI-Gesetzes findet ihr hier:

https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20230601STO93804/ki-gesetz-erste-regulierung-der-kunstlichen-intelligenz#:~:text=Im%20April%202021%20hat%20die,darstellen%2C%20analysiert%20und%20eingestuft%20werden.

Nachfolgend ein Auszug aus dieser Seite:

„Gesetz über künstliche Intelligenz: ein risikobasierter Ansatz

Die neuen Vorschriften legen Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer fest, die sich nach dem Risiko, das von dem KI-System ausgeht, richten. Obwohl viele KI-Systeme ein minimales Risiko darstellen, müssen sie bewertet werden.

Unannehmbares Risiko

KI-Systeme stellen ein unannehmbares Risiko dar, wenn sie als Bedrohung für Menschen gelten. Diese KI-Systeme werden verboten. Sie umfassen:

  • kognitive Verhaltensmanipulation von Personen oder bestimmten gefährdeten Gruppen, zum Beispiel sprachgesteuertes Spielzeug, das gefährliches Verhalten bei Kindern fördert;
  • Soziales Scoring: Klassifizierung von Menschen auf der Grundlage von Verhalten, sozioökonomischem Status und persönlichen Merkmalen;
  • biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierungssystemen, zum Beispiel Gesichtserkennung.

Einige Ausnahmen können zulässig sein: So werden beispielsweise System zur nachträglichen biometrischen Fernidentifizierung, bei denen die Identifizierung erst mit erheblicher Verzögerung erfolgt, zur Verfolgung schwerer Straftaten und nur nach gerichtlicher Genehmigung zugelassen.

Hochrisiko-KI-Systeme

KI-Systeme, die ein hohes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder für die Grundrechte natürlicher Personen darstellen, gelten als hochriskant und werden in zwei Hauptkategorien eingeteilt.

1. KI-Systeme, die in Produkten verwendet werden, die unter die Produktsicherheitsvorschriften der EU fallen. Dazu gehören Spielzeug, Luftfahrt, Fahrzeuge, medizinische Geräte und Aufzüge.

2. KI-Systeme, die in acht spezifische Bereiche fallen, und die in einer EU-Datenbank registriert werden müssen:

  • biometrische Identifizierung und Kategorisierung von natürlichen Personen;
  • Verwaltung und Betrieb von kritischen Infrastrukturen;
  • allgemeine und berufliche Bildung;
  • Beschäftigung, Verwaltung der Arbeitnehmer und Zugang zur Selbstständigkeit;
  • Zugang zu und Inanspruchnahme von wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten und Leistungen;
  • Strafverfolgung;
  • Verwaltung von Migration, Asyl und Grenzkontrollen;
  • Unterstützung bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen.


Alle KI-Systeme mit hohem Risiko werden vor dem Inverkehrbringen und während ihres gesamten Lebenszyklus bewertet.“

Klar, mit solchen Richtlinien kann ein Tech-Unternehmen natürlich nicht unendlich viel Geld machen, vielleicht nur ein paar Milliarden, also „Peanuts“!?! Also muss alles, was den Menschen schützt weg, weil sonst kein maximaler Reibach zu erwarten ist. Und unsere Milliardäre und Multimillionäre wollen doch noch reicher werden, um mageren Zeiten vorzubeugen, oder? Es kann eben nicht jeder sein Geld so locker verdienen, indem er Pfandflaschen aus Mülleimern holt!
Zahlreiche Minister Deutschlands und Frankreichs beispielsweise stellen sich klamm und heimlich auf die Seite der Tech-Lobbyisten. Da geht es ja um viel Geld, nicht wahr, was interessieren da schon Menschenrechte! Was interessiert überhaupt noch ein humanistisches Gewissen? Die Menschen sollen gefälligst parieren und dienen. Dafür sind sie doch da, oder? Selbstverwirhlichung? Ja so ein Schmarrn!?

KI ist eine Technologie, die selbständig Entscheidungen treffen, uns heimlich überwachen und mit uns kommunizieren kann. Irgendwann ist sie womöglich schlauer als wir, und fragt sich, für was Menschen überhaupt nützlich sind. Und schwuppdiwupp werden wir abgeschaltet.

Künstliche Intelligenz ist zweifellos eine faszinierende und positiv einsetzbare Technologie. Aber mal ehrlich: Neigt der Mensch nicht immer wieder dazu, Technologien gegen sich zu verwenden? Ihr kennt ja vielleicht das Zitat von Albert Einstein:

„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“

Sollte kein wirksamer Schutz der Menschenrechte im Mittelpunkt der neuen EU-Rechtsvorschriften zur künstlichen Intelligenz stehen, versagt die EU ein weiteres Mal. Die EU hielt ich immer für eine sinnvolle Institution. In den letzten Jahren bin ich diesbezüglich stark am Zweifeln.

Fazit

„Die Frage der Menschenrechte ist so wichtig, dass es bezüglich ihrer Gültigkeit keine Meinungsverschiedenheiten geben kann“ wusste schon der Dalai Lama 1935. Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit können nur von Dauer sein, wenn die Menschenrechte geachtet werden. Menschenrechtsverletzungen bedeuten Verletzungen von Menschen. Menschenrechte haben etwas mit Menschlichkeit zu tun, die uns immer mehr aus den Händen zu gleiten scheint. Dass wir überhaupt eine Formulierung von Menschenrechten benötigen, zeigt, dass der Mensch in seiner persönlichen Entwicklung noch einen langen Weg vor sich hat. Menschenrechte sind reine Fiktion, wenn die Machthaber nicht integer sind. In diesem Dilemma befinden wir uns. Also sollten wir aufbrechen zu neuen Ufern!

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