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Antidemokraten wollen die AfD verbieten


Von Uwe Froschauer

Ein Anhänger der demokratisch gewählten Partei AfD bin ich gewiss nicht, aber ein Demokrat. Als ehemaliger, in Bayern geborener SPD-Wähler stehe ich politisch nach wie vor Mitte-links. Ich bin jedoch zu der Ansicht gelangt, dass Bürger in Ostdeutschland ein besseres politisches Gespür besitzen als Bürger in Westdeutschland. Die in Ostdeutschland geborenen wissen aus DDR-Zeiten, was es heißt, in einer Diktatur zu leben, die von den SED-Politikern natürlich nicht als solche benannt wurde. Die Verfassung der DDR schrieb ab 1968 den Führungsanspruch der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) fest. Da die Organe der Legislativen, Exekutiven und Judikativen praktisch in einer Hand lagen, und faktisch keine verfassungsmäßigen Beschränkungen für das Agieren der SED vorlagen, kann das politische System der DDR in praxi als eine Autokratie und Ein-Parteien-Herrschaft bezeichnet werden, auch wenn die Existenz einiger Blockparteien den Anschein einer Mehrparteiendemokratie erwecken sollte. Das zweite „D“ im Kürzel DDR bedeutete eben „Demokratisch“ und nicht „Diktatorisch“, was jedoch treffender gewesen wäre.

Die Bürger in Westdeutschland zu DDR-Zeiten wussten und wissen nicht, was es heißt, in einer Autokratie zu leben, auch wenn sie in Coronazeiten bereits erste Erfahrungen damit gemacht haben. Während der Coronaplandemie waren es insbesondere die AfD und Frau Wagenknecht, die auf die grundgesetzwidrigen Maßnahmen des Parteienkartells Union, SPD, FDP und Grüne aufmerksam machten. Bei dem Jahrhundertverbrechen Coronaplandemie – bei dieser Coronadiktatur – hörte man komischerweise keine Schreie nach einem Verbot der grundgesetzbrechenden Parteien. Die Entscheider in Coronazeiten und deren Parteien haben zweifelsfrei gegen mehrere Paragrafen des Grundgesetzes – unsere Ersatzverfassung – verstoßen. Möglich wurde dies durch eine willkürliche und fadenscheinige Veränderung des Infektionsschutzgesetzes. Zu nennen wären hier beispielsweise Artikel 1 GG: Die Würde der Ungeimpften wurde in Form unbeschreiblicher Hetze angetastet, wie sie seit dem zweiten Weltkrieg in Deutschland ihresgleichen sucht, weiterhin Verstoß gegen Artikel 2, Unversehrtheit des Körpers zum Beispiel durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht, Coronatests und dergleichen, Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes, der das Recht auf freie Berufswahl und Arbeitsplatzwahl garantiert, die beispielsweise für ungeimpfte Krankenschwestern nicht mehr gegeben war, Verstoß gegen Artikel 8 Versammlungsfreiheit in Form von weitreichenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, und damit Einschränkung der Veranstaltung und Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen, und vieles mehr. Das Verfassungsgericht winkte die sinnlosen und unverhältnismäßigen Maßnahmen unter anderem durch Bezugnahme auf Informationen und Berichte des Robert Koch-Instituts durch. Die Offenlegung der RKI-Files zeigt jedoch, dass die Entscheidungen der Corona-Protagonisten auf rein politischer Willkür basierten, und nicht dem gesundheitlichen Schutz der Bürger dienten – ganz im Gegenteil! Eine Gewaltenteilung war nicht mehr gegeben – diktatorische Verhältnisse wie in der DDR eben.

Und jetzt kommen ausgerechnet Angehörige der Parteien, die damals an dieser Diktatur maßgeblich beteiligt waren, und wollen eine in drei Bundesländern von ca. 30 Prozent gewählte demokratische Partei verbieten, die in Coronazeiten so etwas wie Wahrheit gesprochen, und auf die im Grundgesetz verankerten Rechte gepocht hatte? Solange diese „Verfechter der Demokratie“ des Parteienkartells vor einem seriösen Ausschuss für Aufarbeitung nicht Rede und Antwort stehen bezüglich ihres antidemokratischen Verhaltens, sollten sie das Wort Demokratie nicht mehr in den Mund nehmen dürfen. Schon gar nicht dürfen sie Demonstrationen gegen rechts anzetteln, und die in Coronazeiten demokratisch agierende Partei AfD verbieten wollen. Wo war eigentlich der Verfassungsschutz und das Bundesverfassungsgericht, als genau die, die sie jetzt anrufen, die Verfassung mit Füssen getreten haben?

Eine demokratische „Verfassung“ haben wir erst dann, wenn alle Bürger Anteil an der Regierung haben. 30 Prozent der Wähler in Thüringen, Sachsen und Brandenburg haben die AfD gewählt, Sollte tatsächlich Wahlbetrug vorliegen, wie manche behaupten, wäre der Stimmenanteil der AfD noch größer. Würden die anderen Parteien demokratisch handeln, würden sie beispielsweise in Thüringen das Mandat der Bürger ernst nehmen, und eine Koalition mit der dort stärksten Partei, der AfD zumindest in Erwägung ziehen. Tun sie aber nicht! Ein zutiefst antidemokratisches Verhalten!

Manche Propagandaorgane der Regierung kritisieren gar die Wähler in Ostdeutschland in einer mehr als ungebührlichen Weise.
Die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten hat in einem ZDF-Kommentar zu dem Ergebnis der Thüringenwahl 2024 eine Verbindung zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und sechs Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Björn Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen. Wörtlich sagte Frau Schausten:

„Am 1. September 1939 begann der Zweite Weltkrieg mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen. Deutschland überzog die ganze Welt mit Leid und Tod – ermordete sechs Millionen Juden. Am 1. September 2024 – auf den Tag 85 Jahre danach – wird im deutschen Bundesland Thüringen eine Partei stärkste politische Kraft, die laut Verfassungsschutz erwiesen rechtsextremistisch ist, mit einem Kandidaten an der Spitze, der wie ein Faschist redet und auch so genannt werden darf. Das ist schwer erträglich und macht diesen 1. September zu einer politischen Wegmarke und einer Mahnung an die Nachgeborenen. Mehr als 30% der Wählerinnen und Wähler in Thüringen und in Sachsen haben rechtsextrem gewählt. Zum allergrößten Teil sind das keine Neonazis, aber – und das ist nicht weniger erschütternd – es ist ihnen egal rechtsextrem zu wählen.“

Frau Schausten, die Wähler haben nicht „rechtsextrem“ gewählt, sondern der Ampel-Regierung in Berlin eine Abfuhr erteilt, die die Existenzgrundlage der Bürger teils durch Unfähigkeit, teils durch Vorsatz erheblich bedroht. Die Bürger in Ostdeutschland wissen aus Erfahrung, wann und wo der Fisch zum Stinken anfängt. Am Kopf in Berlin, und das, seitdem die Hampel ihr Unwesen, das sie Regieren nennt, treibt. Zudem ist die Einstufung einer Partei durch den Verfassungsschutz als „rechtsextrem“, welche die bestehende Politik der etablierten Parteien zu Recht kritisiert, in meinen Augen in keiner Weise erwiesen, zumal das entscheidende Aufsichtsorgan des Verfassungsschutzes das Parlament ist, das sich mehrheitlich aus dem „Parteienkartell“ Union, SPD, Grüne und FDP zusammensetzt, dem eigenverschuldet die AfD aufgrund zunehmender Beliebtheit die Stimmen wegnimmt. Aber egal, wie man das auch sehen mag, Ihr Nazi-Vergleich ist eine bodenlose Ungeheuerlichkeit, für den Sie – demokratisches Verständnis vorausgesetzt – ihren Platz räumen sollten.

Die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Medien, Frau Schausten, ist es nicht, eine Partei zu unterstützen oder gegen eine andere zu opponieren, sondern neutral und objektiv über die Machenschaften dieser Parteien zu berichten. Dass Sie vom Rechtsanwalt Markus Haintz wegen Volksverhetzung angeklagt wurden, ist folgerichtig. Sie würden nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch vermutlich auch verurteilt werden, wenn wir einen Rechtsstaat hätten, den wir leider nicht wirklich haben, zumal die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden in der Regel das zu machen hat, was das Justizministerium ihr vorschreibt. Schande über Sie, Frau Schausten, mit diesem Kommentar!

Ich hoffe Herr Haintz hat Erfolg mit seiner Klage, auch wenn ich es nicht glaube. Und noch eines, Frau Schausten: Wer hier der „Faschist“ ist, der andere Meinungen nicht gelten lässt, liegt klar auf der Hand.

Mehr hierzu von Markus Haintz auf X (inklusive des Fernsehkommentars: https://x.com/Haintz_MediaLaw/status/1830462920586584554

Storymakers schrieb zu diesem Thema:

„Beim gesichert nicht reformierbaren ARD und ZDF ist man sichtlich und hörbar verärgert darüber, dass die hauseigene Hetzkampagne im Gleichschritt mit Correctiv völlig wirkungslos verpufft ist. Sie schlagen wild um sich wie Dreijährige in der Trotzphase.“

Dito.
Mehr unter https://x.com/mz_storymakers/status/1830360043344240807

Die AfD ebenso wie Frau Wagenknecht lagen in Coronazeiten nicht falsch mit ihrer Einschätzung bezüglich des antidemokratischen Verhaltens und der Verbreitung von Falschinformationen der Politiker des Parteienkartells.

Nachfolgend einige Beispiele:

Bezüglich der heute verifizierten Feststellung des Mediziners Prof. Bertram Häussler Ende August 2021 beispielsweise, dass 80 Prozent der gezählten Coronatoten wohl nicht an Corona gestorben seien, sagte die AfD, dass sie schon immer gesagt hätte, die Zahlen des RKI seien nicht richtig – was schon damals für Menschen mit offenen Augen und Ohren klar war. Hier ein Tweet der AfD Nordrhein-Westfalen:

„80 Prozent der Covid-Toten in der Statistik des RKI haben eine natürliche Todesursache, stellt Professor Dr. Bertram fest.“

„Wir sagen: Die Regierung hat im Zusammenhang mit Corona zu 100 Prozent versagt und schränkt Freiheitsrechte ohne Not ein!“

Richtig und heute zweifelsfrei bestätigt.

Eine Gruppe von 17 EU-Abgeordneten versammelte sich am 20. Oktober 2021 im EU-Parlament, und prangerte die Rechtsbrüche und Verletzungen der freiheitlichen Grundordnung an. Abgeordnete des Europäischen Parlaments (MEPs) wie Christine Anderson (Deutschland, AfD), Francesca Donato (Italien, NI), Ivan Vilibor Sinčić (Kroatien, NI) und Cristian Terheş (Rumänien, ECR) nahmen eine eindeutige Stellung gegen den immer grösser werdenden Druck in Hinblick auf Impfung und digitale Nachweise ein. Die deutsche Politikerin Christine Anderson richtete sich mit einem klaren Statement gegen den staatlich verordneten Impfzwang mit einer unmissverständlichen Botschaft:

„Entscheiden Sie sich, sich nicht impfen zu lassen!“

Danke hierfür, Frau Anderson, wahrscheinlich haben Sie mit diesem Aufruf einigen Menschen das Leben gerettet.
In ihrer beeindruckenden Rede forderte sie die Menschen zudem auf, Absichten der Regierungen zu hinterfragen.
Am 28. Oktober 2021 sagte Christine Anderson:

„Ihr könnt mich ins Gefängnis werfen, aber ihr werdet mich nicht dazu bringen mich impfen zu lassen, solange ich das nicht will.“

Nachfolgend der Text einer Ansprache von Christine Anderson Ende 2021, mit der sie auf einen SOS-Ruf aus Australien antwortete:

„Diese Nachricht geht an alle Bürger Australiens. Mein Name ist Christine Anderson. Ich bin Mitglied des EU-Parlaments, und ich antworte auf Ihren SOS Ruf. Ich werde nichts unversucht lassen, um es in die Welt hinauszutragen, dass Ihre einst freie und liberale Demokratie in ein totalitäres Regime verwandelt wurde, welches die Menschenrechte, die bürgerlichen Freiheiten und die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tritt. Ich lege all jenen auf der ganzen Welt, die immer noch glauben, dass Ihre Regierung bestmöglich um Ihr Wohl bemüht ist, dringend ans Herz: niemals in der Geschichte waren die Menschen die andere zum Gehorsam zwingen, in den Reihen der Guten zu finden. Tyrannen haben immer schon vorgegeben, dass sie um das Wohl der Menschheit bemüht seien.“

Fällt es Ihnen wirklich nicht auf, dass Sie diese Impfstoffe nicht vor Covid schützen? Sie schützen Sie aber vor staatlicher Unterdrückung – noch. Unterliegen Sie aber keine Sekunde dem Irrglauben, dass sich dies morgen nicht ändern wird.

Ich bin Deutsche und wir haben unsere Großeltern gefragt, wie es dazu kam, dass sie einst schweigend zusahen, wie ein schreckliches totalitäres Regime eingeführt wurde. Jeder hätte es wissen müssen. Man hätte nur die Augen öffnen und hinschauen müssen. Die große Mehrheit hat es aber vorgezogen, dies nicht zu tun.
Was werden Sie einmal Ihren Enkelkindern sagen? Werden Sie ihnen sagen, dass Sie es nicht gewusst hätten? Werden Sie ihnen sagen, Sie hätten nur Befehle befolgt?
Sie müssen das endlich begreifen. Es geht nicht darum, die vierte Welle zu brechen. Es geht einzig und allein darum, Menschen zu brechen.

Australien benötigt keine No-Covid-Strategie, sondern eine Anti-Unterdrückungs-Strategie. Deshalb unterstütze ich euren Kampf für Frieden und Demokratie.

Wir müssen unsere Regierungen davon abhalten, unsere freien und demokratischen Gesellschaften in totalitäre Regime zu verwandeln.
Wir müssen es jetzt tun. Wir müssen jetzt aufstehen.

Es ist 5 vor 12 und wenn wir jetzt nicht hinsehen, weil es bequemer ist, das den anderen zu überlassen, dann denkt daran: wir müssen unsere eigenen Befindlichkeiten jetzt hintenanstellen und an unsere Kinder und alle zukünftigen Generationen denken, denn wir haben die Pflicht alles in unserer Macht Stehende zu tun, um ihnen den Weg für ein lebenswertes Dasein in Demokratie und Freiheit zu ebnen und gegebenenfalls auch dafür zu kämpfen. Spätestens jetzt sollten wir unsere Lehren aus der Geschichte gezogen haben!“

Quelle: https://www.direktdemokratisch.jetzt, gefunden am 31.12.2021

Zweifelsohne richtig. Danke Frau Anderson für Ihren Mut und Ihre Hinweise auf das antidemokratische Verhalten angeblicher Demokraten in diesen diktatorischen Zeiten.

Wer die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd wie die Indianer sagen, weil in einer „Demokratie“ der von Antidemokraten angerufene Verfassungsschutz ihn verfolgen könnte. Die AfD weiß das.

Auslöser des Anlaufs von Antidemokraten, die AfD verbieten zu wollen

Eine Gruppe von mindestens 37 Bundestagsabgeordneten planen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Der Antrag wird von einzelnen Abgeordneten aus SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt. Sie fordern unter anderem den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung für die AfD. Eine Partei kann laut Artikel 21 Grundgesetz nur verboten werden, wenn sie die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ beeinträchtigen oder beseitigen will.

So viel schon mal vorweg: Es geht bei diesem Vorstoß angeblicher Demokraten in keiner Weise um verfassungsfeindliches Verhalten der AfD, sondern um die enorme Zunahme an Wählerstimmen für ihre Partei, welche die anderen Parteien teils aufgrund von Unfähigkeit und teils wegen antidemokratischen Verhaltens – wie es beispielsweise die Bundesinnenministerin Nancy Faeser in meinen Augen an den Tag legt – verloren haben. Wen verwundert es, dass Parteien wie die AfD mit circa 30 Prozent und die BSW, die auf Anhieb einen zweistelligen Prozentsatz in drei ostdeutschen Bundesländern verzeichnen konnte, so stark an Beliebtheit gewonnen haben? Einer der Gründe dürfte wohl sein, dass sie in Coronazeiten nicht gelogen haben, dass sich die Balken biegen, wie es die anderen Parteien taten. Da haben sich Politiker wie Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) eben verschätzt, wenn sie meinen, Wahrheit wäre in der Politik nicht gefragt. Solange man das Volk dumm halten kann, mag ja ein politisches Lügenkonzept der „Volksvertreter“ funktionieren. Wehe den Lügnern, wenn die Lügen durchsickern! Wahrscheinlich brauchen dann sie ein schnelles Pferd, wenn es noch einen Rest an Rechtsstaat geben sollte. Ob sich Herr Lauterbach schon auf dem Pferdemarkt umsieht?

Im Thüringer Parlament in Erfurt sorgte die AfD für tumultartige Ereignisse, als ihr 73-jähriger Abgeordneter Jürgen Treutler traditionsgemäß als ältestes Mitglied des Landtags am 26. September die erste Sitzung nach der Wahl leiten durfte. Dabei weigerte sich der „Alterspräsident“ Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen. Treutler ignorierte wiederholt Anträge, die Beschlussfähigkeit des Parlaments festzustellen. Das ist nicht korrekt. Die Fraktion der CDU wehrte sich dagegen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Erfolg und konnte zwei Tage später in der fortgesetzten Sitzung ihren Kandidaten Thadäus König zum neuen Landtagspräsidenten wählen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Andreas Bühl, kritisierte Treutler scharf:

„Was Sie hier betreiben, ist Machtergreifung.“

Interessantes Vokabular, Herr Bühl. Was Ihre Partei in Coronazeiten unter Angelika Merkel in der Großen Koalition (CDU und SPD) veranstaltete, war Diktatur. Und da regen Sie sich wegen Nichteinhaltung irgendwelcher Verfahrensregeln auf, die die CDU als lediglich zweitstärkste Partei eventuell ein paar Tage später an die Macht kommen lässt?

Die SPD-Abgeordnete Cornelia Klisch ließ verlauten, durch die Verzögerungstaktik des Alterspräsidenten sei es dem Landtag bislang nicht möglich gewesen, sich nach der Wahl vor vier Wochen ordnungsgemäß zu konstituieren, und dass Treutler kein Recht habe, diesen Prozess zu verhindern. „Wir möchten Parlament werden“, sagte Frau Klisch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Nein das durfte der Alterspräsident Treutler tatsächlich nicht. Aber was sind schon kleine Vergehen bei Verfahrensweisen, die eine schnelle „Machtergreifung“ – um die Worte von Herrn Bühl zu verwenden – etwas verzögern im Vergleich zum Jahrhundertverbrechen der Coronalüge mit all ihren schrecklichen Folgen, Frau Klisch, an denen Ihre Partei sowie die anderen angeblich „demokratischen“ Parteien maßgeblich beteiligt waren?

„Die AfD greift unsere Demokratie von innen aus an“,

so der geschäftsführende Innenminister Thüringens und SPD-Abgeordnete Georg Maier.
Was meinen Sie mit „unsere Demokratie“ Herr Maier? Dass der Wählerwunsch in Thüringen nicht respektiert, und die stärkste Partei nicht an der Regierung beteiligt wird, und damit jeder dritte Wähler in Thüringen abgewatscht wird? Verstehen Sie das unter Demokratie? Und noch etwas: Ihre „Demokratie“ ist nicht meine Demokratie, in der die gewählten Vertreter das Volk vertreten würden, was sie aber definitiv nicht tun wie insbesondere die letzten vier Jahre gezeigt haben.

Kurz und gut: Die Debatte um ein Verbot der AfD ist insbesondere bei den Grünen, Linken und der SPD neu entfacht worden. Sind das nicht die Parteien – mit Ausnahme der SPD in Brandenburg, die komischerweise bis kurz vor Ende des Wahlkampfes hinten lag –, die bei den letzten Wahlen enorme Stimmverluste hinnehmen mussten? Zufälle gibt es!
Nun, natürlich sind unter den 37 Abgeordneten, die einen Antrag auf ein Verbotsverfahren der AfD stellen wollen auch ein paar Herrschaften aus der Union.

Georg Maier verlor keine Zeit und postete bereits am Tag des Eklats auf der Internet-Plattform X:

„Die heutigen Ereignisse im Thüringer Landtag haben gezeigt, dass die AfD aggressiv-kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht. Ich denke, dass damit die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind.“

Auch ein paar Abgeordnete der CDU sehen eine gewisse Berechtigung an einem eventuellen Verbot der AfD. Der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter hält eine sensible Diskussion über den Umgang mit einer Partei für nötig, „die versucht hat, letzte Woche den Thüringer Landtag in Geiselhaft zu nehmen“, sagte er bei WELT TV. Daher begrüße er die Initiative.

Schauen wir mal, ob das Bundesverfassungsgericht – das gewährleisten soll, „dass ein unabhängiges Gericht alleine nach verfassungsrechtlichen Maßstäben entscheidet“ –, sich diesen Schuh anzieht, sollte Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht das Parteiverbot der AfD beantragen. Die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland sind ziemlich hoch. Überdies sollte das Bundesverfassungsgericht eigentlich aus seinen fragwürdigen Entscheidungen in antidemokratischen Coronazeiten seine Lehren ziehen. Damals war das Verfassungsgericht der letzte Rettungsanker der Verfolgten, die jedoch von ihm im Stich gelassen wurden. Will es die „Minderheit“ der 20 Prozent AfD-Wähler wie damals die Minderheit der Ungeimpften erneut im Regen stehen lassen?
 
Die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie mehrere AfD-Jugendorganisationen werden vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Auf Bundesebene gilt die AfD bislang als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“.
Selbstverständlich wehrte sich die AfD gegen diese Einstufung, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten „Flügel“ sowie die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt, und schlug den Rechtsweg ein. In erster Instanz gab das Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz im März 2022 nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung recht. Es sah ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD als gegeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) durfte die Alternative für Deutschland (AfD) weiterhin als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Die AfD ging in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies das Anliegen der AfD im Mai 2024 zurück, und bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Es sah genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen der AfD, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip richten würden. In der AfD würden „in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet“. Eine solche Abwertung sei laut dem Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“. Daher sei das Vorgehen des Inlandgeheimdienstes in Ordnung. Der Verfassungsschutz darf demnach weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der AfD einsetzen. Dazu zählen unter anderem die Observation und das Einholen von Auskünften über Informanten – sogenannte V-Leute – aus der jeweiligen Szene.

Möglicherweise ist das in Ordnung. Jedoch messen diese Verfassungsorgane in meinen Augen mit zweierlei Maß. Waren Parolen wie „Pandemie der Ungeimpften“ oder „Tyrannei der Ungeimpften“ nicht auch eine „unzulässige Diskriminierung“ laut dem Grundgesetz? Es wäre für die Aufrechterhaltung der „Demokratie“ in Coronazeiten dringend nötig gewesen, die Entscheider, die sich bei diesem Jahrhundertverbrechen als echte Verfassungsfeinde erwiesen, durch Verfassungsschutz und Bundesverfassungsgericht unter die Lupe zu nehmen. Diese damals an den Tag gelegten Verhaltensweisen und politisch – nicht gesundheitlich – motivierten Entscheidungen hatten „rechtsextremen“ Charakter, wie er in Deutschland in seinen düstersten Zeiten vor nicht allzu langer Zeit präsent war. Das, was die AfD betreibt, was in dem einen oder anderen Fall nicht korrekt sein mag, ist dagegen Kinderfasching!

Wie dem auch sei, jedenfalls steht wieder einmal das Verbot der AfD zur Debatte. SPD-Chef Lars Klingbeil schlug zunächst relativ verhaltene diesbezügliche Worte an. Seiner Meinung nach sind zunächst die Experten am Zug. Die Bewertung sei keine politische (?!), sondern erst mal eine juristische, sagte Klingenbeil in einem Video-Interview der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist jetzt Aufgabe der Expertinnen und Experten des Verfassungsschutzes beispielsweise, die ja Material sichten, die es sammeln.“ Wenn diese Experten zu dem Schluss kämen, dass die AfD den Staat und das Zusammenleben in Deutschland gefährde, „dann müssen wir politisch aktiv werden“.

Sehen Sie, Herr Klingenbeil, deswegen werde ich als echter Demokrat politisch aktiv, weil ich die antidemokratischen Machenschaften des Parteienkartells, dem auch Ihre Partei angehört, satthabe!

Klingbeil meinte zudem, er sehe seine Aufgabe als politischer Akteur weiterhin darin, den politischen Kampf gegen die AfD zu führen. Der Brandenburger SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke habe gezeigt, dass die AfD besiegt werden kann – mit Kampfesmut, einer klaren Haltung und guter Kommunikation. „Also es geht. Das ist die Lehre auch aus Brandenburg.“

Quelle: https://www.haller-kreisblatt.de/ueberregional/politik/23951858_Klingbeil-zu-AfD-Verbot-Experten-sind-am-Zug.html

Warten wir die Wahlergebnisse der hoffentlich vorgezogenen Bundestagswahlen ab, Herr Klingbeil.

Den Wahlergebnissen zufolge haben die antidemokratischen Demonstrationen gegen rechts den „demokratischen Kräften“ nichts gebracht. Jetzt wird die Verbotskeule geschwungen, um einem großen Teil der Wähler wieder den „richtigen“ Weg zu weisen. Gutes, ehrliches Regieren und echte Volksvertretung wäre angebracht gewesen, anstatt gegen Widersacher in unangemessener Form vorzugehen. Ein Akt der aus Unfähigkeit entstandenen Verzweiflung – würde ich mal sagen!

Der Präsident des Landesverfassungsschutzes Thüringen, Stephan Kramer, warnte nach dem Eklat im Thüringer Landtag vor weiteren Angriffen der AfD auf demokratische Institutionen. Er bezeichnete das Vorgehen der AfD als „Staatszersetzung“ und mahnte, dies sei erst der Anfang.
Möglicherweise haben Aussagen wie diese eine Gruppe von 37 Abgeordneten ermutigt, eventuell einen fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag einzureichen, um ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht anzustoßen. Diese Initiatoren werfen der AfD vor, die demokratische Grundordnung nicht nur zu missachten, sondern sie aktiv zu bekämpfen. Diese Voraussetzung muss gegeben sein, damit nach Artikel 21 Grundgesetz das Verbot einer Partei durchgesetzt werden kann. Ohne den Nachweis dieser „kämpferisch-aggressiven Haltung“ gegenüber dem demokratischen System geht gar nichts laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1956.
Die potenziellen Antragsteller sehen im Verhalten der AfD etliche Verstöße gegen die Menschenwürde, insbesondere durch ihre Forderung nach Remigration und abwertende Äußerungen gegenüber Migranten und Minderheiten. Sollte das Bundesverfassungsgericht das ebenso sehen, könnte die AfD verboten oder zumindest von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.

Auch wenn ich mich wiederhole: Das, was eure Parteien sich in Coronazeiten geleistet haben, ist um ein Vielfaches schlimmer! Da habt ihr ohne Ende gelogen und seit aggressiv-kämpferisch gegen Ungeimpfte und Andersdenkende vorgegangen. Diese Tatbestände sollten dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt und von ihm verurteilt werden in einem Staat mit angeblich freiheitlich-demokratischer Grundordnung!

Kritik am geplanten Verbotsverfahren

Es gab jedoch auch Kritiker aus den eigenen Reihen, die argumentieren, es sei schwierig, der AfD diese „aggressiv-kämpferische“ Haltung nachzuweisen, und dass ein Scheitern des Verfahrens der AfD einen erheblichen PR-Erfolg bescheren könnte.
So sehe ich das auch. Außerdem würde circa 20 Prozent der deutschen Wähler mit einem solchen Parteiverbot vor den Kopf geschlagen werden. Was glauben diese Initiatoren, was bei einem erfolgreichen Verbot der AfD los wäre? Kaum einer der mündigen und dann betrogenen Wähler wird diesen Antragstellern und anderen „demokratischen Kräften“ mehr glauben, dass sie den Willen des Volkes ernst nehmen. Die ohnehin angeschlagene, und nur noch in Bruchstücken vorhandene Demokratie wäre endgültig erledigt.
Jede Politik ist schlecht, die unter Vorspiegelung demokratischen Verhaltens antidemokratisch vorgeht. Ehrlichkeit ist die beste Politik. Daran und an Fähigkeit mangelt es meines Erachtens den etablierten Parteien. Lügen haben kurze Beine wie die Aufdeckung des Coronabetrugs zeigt.

Bundeswirtschaftsminister und Vizepräsident Robert Habeck betonte, dass ein Verbot nur auf Basis klarer Beweise eingeleitet werden könne.

Die Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, Gesine Schwan, warnte, ein solches Verfahren könnte mehr Schaden anrichten, indem es die AfD in die Märtyrerrolle dränge und potenziell weitere Wähler in ihre Reihen treibe. Schwan befürchtet, dass Bürger, die ohnehin wenig Vertrauen in die pluralistische Demokratie haben, sich durch ein Verbot nur weiter von den etablierten Parteien entfremden könnten.
So ist es!

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mahnte die Risiken eines solchen Verfahrens an. Sollte es scheitern, würde die AfD gestärkt aus dem Prozess hervorgehen, was eine noch größere Bedrohung für die Demokratie darstellen könnte.

Laut einer Civey-Umfrage halten 60 Prozent der Deutschen – zu denen auch ich gehöre – ein Parteiverbotsverfahren für falsch. Es scheint sich bei den Teilnehmern dieser Umfrage nicht nur um AfD-Wähler zu handeln, sondern um Menschen mit demokratischem Verständnis. Aber wen interessieren schon die Demokratie und die Wähler, oder Frau Baerbock?

Fazit

Ein Parteiverbot wurde zweimal in der Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt: 1952 bei der Sozialistischen Reichspartei, eine Nachfolgepartei der NSDAP, sowie 1956 bei der KPD, der Kommunistischen Partei Deutschlands. Der letzte Vorstoß in diese Richtung war der erfolglose Versuch Anfang des 21. Jahrhunderts, als die NPD verboten werden sollte. Nach zwei Anläufen eines NPD-Verbotsverfahrens meinte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil, dass die NPD damals zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolgte, es aber an „konkreten Anhaltspunkten von Gewicht“ mangelte. Im Klartext: Die NPD war zu bedeutungslos, um die Demokratie gefährden zu können und durfte bleiben.
Nach momentanem Stand der Dinge würde fast jeder fünfte deutsche Wähler die AfD wählen. Die AfD wäre damit zweitstärkste Kraft in Deutschland und damit eine Partei „von Gewicht“. Verbietet das Bundesverfassungsgericht im Falle eines Antrags die AfD, würden 20 Prozent der Wähler geohrfeigt werden. Höchst undemokratisch! Dessen sollte sich das Bundesverfassungsgericht bewusst sein. Sollte es zu einem Verbotsverfahren kommen, und die AfD wird nicht verboten – von dem ich ausgehe – wird es dieser Partei nach meiner Einschätzung einen Zuwachs an Stimmen bringen. Ich bin kein Wähler dieser Partei, aber ich würde ihr dennoch den Zuwachs gönnen, zumal ihre Wähler nicht „rechtsextremistisch“ gewählt, sondern Unfähigkeit abgewählt haben und in Zukunft hoffentlich auch werden. Die Grünen, die ich früher blauäugig ein paar Mal gewählt habe – sorry dafür – würden möglicherweise noch mehr Stimmen verlieren, was ich ihnen auch gönne. Sie sind meines Erachtens die Hauptschuldigen an der wirtschaftlichen Zerstörung und gesellschaftlichen Zersetzung Deutschlands. Das Bruttoinlandsprodukt schrumpft nach Einschätzung der Wirtschaftsinstitute in ihrem Herbstgutachten 2024 zum zweiten Mal in Folge. Danke Herr Habeck, Danke Frau Baerbock. Auf die allgemein schlechte Wirtschaftslage können diese beiden „Auftragskiller der deutschen Industrie“ wie der Volkswirtschaftsprofessor Christian Kreiß sie bezeichnet hat, nicht verweisen. Die anderen Länder der EU und die Industrieländer der G7 haben kein Minus zu verzeichnen. Also ist diese Flaute hausgemacht und auf die unsägliche Unfähigkeit der Zerstörer zurückzuführen – es sei denn, diese Zerstörung ist gewollt: Dann haben die Protagonisten ihren Auftrag erfüllt und einen Meineid geschworen.

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Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“.

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Im Januar und Februar 2024 sind auch vier Sammelbände in Buchform von mir veröffentlicht worden mit den Themenkreisen

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Wenn angebliche Demokraten angeblich undemokratische Parteien schikanieren


Von Uwe Froschauer

Lediglich zwei Mal verbot das Bundesverfassungsgericht bisher eine Partei, 1952 die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP), eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, und 1956 die „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD). Parteiverbote durch das Bundesverfassungsgericht – die einzige in der BRD dazu befugte Institution – werden hierzulande aufgrund der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands relativ selten ausgesprochen. Im Dritten Reich waren sämtliche Parteien außer der „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ (NSDAP) verboten. Die SPD – und zuvor die KPD – können ein Lied davon singen. Aus diesem Grunde sind Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates – die einzig befugten Antragsteller – vorsichtig bei diesbezüglichen Unterfangen.

Zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) am 23. Oktober 1952 kam es durch einen Antrag der Bundesregierung unter Konrad Adenauer mit der Begründung, dass die SRP nicht nach demokratischen Prinzipien agiere, sondern nach dem Führerprinzip. Die SRP wurde als eine Nachfolgeorganisation der NSDAP angesehen. Das Verfassungsgericht sah es als erwiesen an, dass die Ziele der Partei auf die Zerstörung der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik ausgerichtet waren.

Vier Jahre später, am 17. August 1956, kam es zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschland (KPD), die bereits unter Adolf Hitler schon einmal verboten wurde. Der KPD wurde ebenso eine Gefährdung der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung, sowie eine kämpferisch aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung vorgeworfen.
 
Die rechtliche Grundlage für Parteiverbote liefert Artikel 21 Grundgesetz:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze

Anträge auf Parteiverbot fruchten nicht immer. Der 2001 gestellte Antrag der Bundesregierung, des Bundesrats und des Bundestags auf Verfassungswidrigkeit der NPD scheiterte. Aufgrund von „Verfahrenshindernissen“ – Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wegen wichtigen Belastungszeugen, die gleichzeitig eingeschleuste, vom Staat bezahlte V-Leute waren – stellte das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren im Jahre 2003 ein, ohne eine etwaige Verfassungswidrigkeit der NPD zu prüfen. Anscheinend hat vor 20 Jahren die Gewaltenteilung noch besser funktioniert als heute.
Auch ein erneuter Verbotsantrag 2013 des Bundesrats scheiterte im Jahr 2017.

Eine verfassungsfeindliche Haltung gemäß Art. 21 Abs. 2 GG reicht für das Verbot einer Partei noch nicht aus. Zudem muss auch der Plan der zu verbietenden Partei bestehen (und nachgewiesen werden), die bestehende Grundordnung beseitigen, und diese Haltung auch durchsetzen zu wollen – notfalls auch in kämpferischer aggressiver Weise.

Nachfolgend ein Auszug (Punkt 6) aus den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Parteiverbots der NPD:

„Eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung einer Partei reicht für die Anordnung eines Parteiverbots nicht aus. Vielmehr muss die Partei auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung „ausgehen“.

a) Ein solches „Ausgehen“ setzt begrifflich ein aktives Handeln voraus. Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot. Notwendig ist ein Überschreiten der Schwelle zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die Partei.

b) Es muss ein planvolles Vorgehen gegeben sein, das im Sinne einer qualifizierten Vorbereitungshandlung auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder auf die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist.

c) Dass dadurch eine konkrete Gefahr für die durch Art. 21 Abs. 2 GG geschützten Rechtsgüter begründet wird, ist nicht erforderlich. Allerdings bedarf es konkreter Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg des gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichteten Handelns zumindest möglich erscheinen lassen.

d) Die Anwendung von Gewalt ist bereits für sich genommen hinreichend gewichtig, um die Annahme der Möglichkeit erfolgreichen Agierens gegen die Schutzgüter des Art. 21 Abs. 2 GG zu rechtfertigen. Gleiches gilt, wenn eine Partei in regional begrenzten Räumen eine „Atmosphäre der Angst“ herbeiführt, die geeignet ist, die freie und gleichberechtigte Beteiligung aller am Prozess der politischen Willensbildung nachhaltig zu beeinträchtigen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/01/bs20170117_2bvb000113.html

Eine Petition fordert, Björn Höcke (AfD) die Grundrechte zu entziehen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hält Rechtswissenschaftler Fabian Wittreck, der zufällig auch die SPD berät, für möglich.
Warum wurden dann Herrn Lauterbach nicht die Grundrechte entzogen, Herr Wittreck? Panik-Karle schürt doch bei jeder Gelegenheit die Angst in der Bevölkerung! Mal ist es ein Virus, mal der Hitzetod, mal die Winterhitze, mal der menschengemachte Klimawandel, der uns natürlich alle tötet.

Eine „Atmosphäre der Angst“ hat die Bundesregierung in Corona-Zeiten verbreitet. Hätte man die regierungsbildenden, sowie die anderen angstverbreitenden Parteien möglicherweise verbieten können?

Im Januar 2024 entschied der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass die NPD – mittlerweile umbenannt in „Die Heimat“ – für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteifinanzierung nach § 18 Parteiengesetz ausgeschlossen ist.

Nachdem „Die Heimat“ alias NPD von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen wurde, schließt Innenministerin Nancy Faeser das auch für die AfD nicht aus, verweist aber zu Recht auf hohe rechtliche Hürden. Und das ist gut so!
In einem Interview mit dem ZDF-Morgenmagazin am 25. Januar 2024 ließ Bundesinnenministerin Nancy Faeser – bezugnehmend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der Partei „Die Heimat“ von der staatlichen Parteienfinanzierung – unter anderem Folgendes verlauten:

„Man darf diese Instrumente, um eine Demokratie auch wehrhaft zu machen, nie ausschließen.
Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung unserer demokratischen Grundordnung. (…) Wir sehen ja auch, dass am rechten Rand ausgegrenzt wird. Das ist grob verfassungswidrig. Wir wollen eine offene, tolerante Gesellschaft“.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/faeser-afd-pruefung-parteienfinanzierung-100.html

Eine offene und tolerante Gesellschaft möchte ich ebenfalls, Frau Faeser, wahrscheinlich mehr als Sie! Man sollte jedoch nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt, Frau Bundesinnenministerin.
Nachfolgend ein Ausschnitt eines im Dezember erschienenen Blogbeitrags http://wassersaege.com/blogbeitraege/ist-der-staat-in-den-haenden-von-staatsfeinden/:

„Auf der Seite der Bundesregierung ist seit dem 17. November 2023 unter anderem zu lesen:

„Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen“

Durch ein neues Gesetz will die Bundesregierung Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Für die Bundesinnenministerin Faeser ist klar: „Jeder Extremismusfall muss klare Konsequenzen haben.“

„Der Bundestag hat auf Initiative der Bundesregierung ein Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Kein Platz für Verfassungsfeinde

„Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird“, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. „Wer den Staat ablehne, kann ihm nicht dienen. Extremismus muss klare Konsequenzen haben.“ Mit einem entsprechenden Gesetz wird nun ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Ziel ist es, die Integrität des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

(…)“

Rund 190 000 Beamtinnen und Beamte sind beim Bund beschäftigt. Sie arbeiten pflichtbewusst und verhalten sich rechtstreu und integer. Bei weniger als 0,2 Prozent kommt es zu disziplinarischen Folgen. Jedes Dienstvergehen beeinträchtigt aber das Vertrauen der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung.

Verfahren werden beschleunigt

Disziplinarverfahren, die das Ziel haben, eine Person aus dem Amt zu entfernen oder das Ruhegehalt zu streichen, dauern aufgrund langwieriger Klageverfahren oft mehrere Jahre. Mit dem nun beschlossenen Gesetz sollen Verfahren beschleunigt werden.“

(https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/verfassungsfeinde-entfernen-2165536)

Für mich stellen sich die Staatsfeinde betreffend zwei Fragen.

Frage 1:

Geht es bei diesem Gesetz um die Entfernung von „Verfassungsfeinden“, oder um die Unterdrückung von Kritikern und Andersdenkenden im öffentlichen Dienst?

Meines Erachtens sollen mit solch einem Gesetz kritische Denker, die nicht gänzlich mit dem System einverstanden sind, unter Druck gesetzt und gegebenenfalls verfolgt werden. Widersacher der Protagonisten unseres mittlerweile maroden Systems sollen mundtot gemacht werden. Dieses Gesetz fordert bedingungslosen Gehorsam gegenüber diesem kaputten, sich zum Totalitarismus wandelnden Regime. Richter beispielsweise werden aufgrund eines solchen Gesetzes immer weniger „Recht sprechen“ – wie wir es in der Coronadiktatur bereits erlebten – und vorzugsweise der Erwartungshaltung des Systems und ihrer Hauptdarsteller entsprechen.

(…)

Frage 2:

Wer sind dann die wahren Staatsfeinde?

Die Verfassung (das Grundgesetz) der Bundesrepublik Deutschland, legt sechs Staatsprinzipien fest, die für die Gewährleistung der Demokratie eine Rolle spielen: das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip, das Sozialstaatsprinzip, das Republikprinzip, das Bundesstaatsprinzip, sowie das Laizitätsprinzip (mehr hierzu im oben genannten Blogbeitrag von wassersaege.com).
In Coronazeiten verstieß auch ihre Partei, Frau Faeser, insbesondere gegen das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Sicherlich fällt es Ihnen schwer, sich an die „Pandemie der Ungeimpften“, eine Minderheit, gegen die erbarmungslos von den meisten Parteien wie auch der ihrigen und Menschen wie Ihnen gehetzt wurde, zu erinnern. Temporäre Demenz hilft übrigens bei solchen Gebrechen. Tauschen Sie sich diesbezüglich mal mit Olaf Scholz aus, Frau Faeser, der hat da einschlägige Erfahrungen, soweit er diese nicht schon wieder vergessen hat.

Wo war die Gewaltenteilung in Corona-Zeiten in „ihrer“ Demokratie? Wen haben die Gerichte geschützt in ihrer zu schützenden Demokratie? Wo war der Schutz der Kinder und Senioren in ihrer Demokratie? Die parlamentarische Demokratie – repräsentiert von Menschen wie Ihnen – hat total versagt! Und Sie nehmen das Wort „Demokratie“ in den Mund, und würden am liebsten „undemokratische“ Parteien wie die AfD, die mittlerweile knapp doppelt so viele Stimmen hat wie ihre inzwischen unglaubwürdige, profillose SPD – die ich meistens gewählt habe – verbieten, wenn Sie die Möglichkeit dazu hätten? Ihnen geht es für mein Dafürhalten nicht um Demokratie, sondern um Sesselerhalt, einen Sessel, den Sie mehr als unzureichend ausfüllen.

Sie waren es, die offenbar willkürlich Oktober 2022 die Versetzung des damaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, veranlasst haben.
Sie standen unter Verdacht, den Verfassungsschutz in missbräuchlicher Weise instrumentalisiert zu haben (BSI-Affäre).
Sie wurden wegen ihrer Skandale und der ständig Mist bauenden Ampelkoalition in der Hessenwahl – die Sie zusammen mit Herrn Lamjahdi bestritten, dem jetzt offiziell vom Frankfurter Landgericht Verbindungen zur Muslimbruderschaft und Salafisten-Szene nachgewiesen wurde – als potenzielle Ministerpräsidentin abgewatscht. „Gott sei Dank“ hatten Sie noch ihren unausgefüllten Posten als Innenministerin inne. Was würden wir nur machen ohne Sie!?
Eine Demokratin sind Sie jedenfalls nicht!

Wir leben seit einigen Jahrtausenden in einer Plutokratie, in einer Gesellschafts- bzw. Staatsform, in der die Besitzenden die politische Herrschaft ausüben. Um dieses System der Reichen am Leben zu erhalten, gaukeln Marionetten wie Sie, Frau Faeser, uns Demokratie vor, um die Eliten, die an ihren Strippen ziehen, aus der Schusslinie zu bringen, und deren Privilegien und Vermögen durch entsprechende Gesetze, Rechtsprechung und Maßnahmen abzusichern und möglichst zu erweitern. Erzählen Sie elitedienende Person bitte selbstdenkenden Demokraten nicht etwas von Demokratie!

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Parteifinanzierung der Partei „Die Heimat“ sehen einige Teilnehmer in der politischen Diskussion – wie wahrscheinlich auch Frau Faeser – als Steilvorlage im Umgang mit der AfD. Damit watschen sie knapp ein Viertel der deutschen Wähler ab. Mit Demokratie hat das absolut nichts zu tun.
Leute wie Sie Sie Frau Faeser, sind stetig dabei, Symptome von „Krankheiten“ zu bekämpfen, anstatt die Ursachen des Übels anzugehen. Und da wundern Sie sich, dass viele Menschen die AfD wählen?

Robert Habeck (Die Grünen) schloss ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD nicht aus.
„Sollte sicher nachgewiesen sein, dass eine Partei das Land in einen faschistischen Staat verwandeln will, gehört sie verboten, egal, wie stark sie ist“,
meinte der Wirtschaftsminister. Er gab seiner Befürchtung Ausdruck, dass die AfD „aus Deutschland einen Staat wie Russland machen“ wolle. Und das sagt eine Karikatur von einem Wirtschaftsminister einer Verbots- und Kriegspartei. Dass Sie, Herr Habeck, das System in China ganz okay finden, passt so gar nicht zu ihrer Aussage. In China wird so etwas wie das faschistische „Führerprinzip“ und die Orwellsche Dystopie gelebt.

Die Grünen sollten mal nicht so tönen wegen rechtsextremer Umtriebe der AfD, und auf ihre eigene Vergangenheit blicken.

Die „Bundeszentrale für politische Bildung“ gab kund:
„Dass ,grün sein‘ nicht automatisch mit links-alternativen Einstellungen einhergeht, machte der Partei ,Die Grünen‘ in ihren Anfangsjahren zu schaffen. Mit Baldur Springmann und Werner Vogel gehörten zwei ehemalige NSDAP-Mitglieder zu den Gründungsmitgliedern der Partei.“
(…)

„Springmann bewirtschaftete seit den 1950er-Jahren den Hof Springe in Geschendorf (Kreis Segeberg) in biologisch-dynamischer Wirtschaftsweise. Damit gehörte er in Deutschland zu den Öko-Pionieren. Springmann engagierte sich in der Anti-Atomkraft-Bewegung und war 1980 Gründungsmitglied der Partei Die Grünen. Wenig später trennte er sich im Zorn von den Grünen, da diese nach seiner Meinung zu stark nach links gerückt waren“,
war in der „Welt“ zu lesen.

Dem Portal „Watson.ch“ war zu entnehmen:
„Auch der rechtsextreme Ökobauer und Alt-Nazi Baldur Springmann – 1980 Gründungsmitglied der deutschen Grünen – zählte zu diesem Kreis. Wie andere völkisch denkende Umweltschützer hegte auch Springmann esoterische Vorstellungen. Seinen Hof bewirtschaftete er nach den Grundsätzen der biologisch-dynamischen Landwirtschaft, die auf den Anthroposophen Rudolf Steiner zurückgeht.“

Über den Alt-Nazi Werner Vogel wusste die FAZ“ zu berichten:
„Dann fand die Nachrichtenagentur Associated Press heraus, dass Vogel nicht nur ein netter alter Herr war, sondern in der Nazi-Zeit unter anderem Sturmführer der SA. Noch nicht richtig im Parlament angekommen, hatten die Grünen ihren ersten Skandal. Die Parteifreunde legten dem großen, hageren Mann den Rückzug nahe. Nun könnte herauskommen, dass Vogel – obwohl er seit 1992 tot ist – auch ein weiteres Kapitel der Parteigeschichte geprägt hat. Der Fast-Alterspräsident war zu Lebzeiten so etwas wie der Parteibeauftragte für zwei den Grünen nahestehende Kommunen, in denen es mehrfach zu Fällen von sexuellem Missbrauch gekommen sein soll.“

Die „Zeit“ meinte, dass die Grünen laut Angaben der deutschen Soziologen
„bis heute weitgehend nur ihr eigenes, eher monolithisches Wertesystem, das sie in extrem intoleranter Weise für das einzig richtige und für sie verbindliche halten“,
akzeptieren.

Diese Zeilen über die Vergangenheit der Grünen waren einem Artikel der Deutschen Wirtschaftsnachrichten vom 10. Mai 2021 zu entnehmen. Mehr hierzu unter https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/511831/Gruendungsmitglieder-der-Gruenen-waren-Mitglieder-der-NSDAP

Meines Erachtens sind die Grünen extreme Realitätsverkenner im deutschen Bundestag, die lediglich ihrer Ideologie folgen, und sich kaum um die Bedürfnisse der Bürger oder auch ihrer Wähler kümmern, wie beispielsweise die völlig unfähige Außenministerin Annalena Baerbock in Prag auch dümmlicher Weise preisgab. Wenn tatsächlich die AfD irgendwann verboten werden sollte, müssten sich nach meiner Ansicht auch die Grünen gleich mitverabschieden.

Ausgerechnet Politiker der Ampelkoalition, die in undemokratischer Weise die BRD wirtschaftlich und gesellschaftlich zugrunde richten, fordern ein Verbot der AfD. Eine Petition mit knapp einer halben Million Unterschriften unterstreicht diese Forderung.
Bis zum 23. Januar unterzeichneten fast 465.000 Menschen diese Petition. Anlass war ein „geheimes Treffen“ von vier AfD-Politikern, vier CDU-Mitgliedern und zwei von der Werteunion, sowie ein paar Geschäftsleuten in Potsdam im November 2023 – „Neonazis“ wie die Faktenchecker von „Correctiv“– die sich neuerdings auch als investigative Enthüllungsjournalisten probieren – es nannten. Bei diesem Treffen sollen Themen wie Remigration und dergleichen besprochen worden sein. Diese Enthüllungen wirbelten möglicherweise zu Recht viel Staub auf, und waren auch der Anlass für die im Januar 2024 gestarteten „Demonstrationen gegen rechte Hetze“, die insbesondere von links-grünen Kräften gesteuert und teilweise auch mit Steuergeldern – z.B. 60 Euro für Demo-Statisten, die per Anzeigen in Zeitungen gesucht wurden – finanziert werden.
Die Manipulationen der Politiker und Medien mit Tausenden von Demonstranten, die beispielsweise räumlich in das Foto “geshopt“ wurden, wo eigentlich die Elbe fließt usw., sowie die Verdrehung von Zahlen, das Anwerben von bezahlten Statisten für die Demonstrationen, „zufällige“ Auswahl von Befragten auf der Demo gegen Rechts, die sich dann als Parteifunktionäre der Grünen entpuppen und dergleichen – die billigen Spielchen der „Qualitätsmedien“ eben – dürften Ihnen, werte Leserinnen und Leser, wahrscheinlich geläufig sein. Bei der ersten Coronademonstration August 2020 in Berlin waren es laut „Qualitätsmedien“ nur 18.000 Demonstranten (laut Veranstalter über eine Million), und bei der Demonstration gegen rechte Hetze am Januar-Wochenende angeblich eine Million deutschlandweit.
Im Buch „Das menschliche Schaf – Massenpsychologie und Manipulation“ können Sie mehr über Manipulationsstrategien und -techniken erfahren. Hier der Link:
https://www.amazon.de/Das-menschliche-Schaf-Massenpsychologie-Manipulation/dp/B0BN22LKZX

Parallel dazu läuft auf dem Portal Change.org seit dem 21. Oktober 2023 eine Petition, die ein Grünen-Verbot fordert, die bisher aber mit mehr als 175.000 Unterzeichnern weniger stark unterstützt wurde (Stand Januar 2024). Der Petent dieser Petition bezieht sich auf die Regierungspolitik der Grünen, die „den Interessen der Menschen in Deutschland und unserer Wirtschaft schwer“ schade. Durch die Politik der Grünen seien klein- und mittelständische Unternehmen sowie die Maschinenbau- und die Automobilindustrie in Deutschland bedroht.

Der Petent meint, die Grünen-Partei mache
„Heizung, Stromversorgung, Wohnungsneubau, Arzneimittelbedarf und das Gesundheitswesen (…) nachweislich für die deutsche Bevölkerung instabil und unbezahlbar“.
Hinzu komme, dass die Grünen „den Asylmissbrauch“ tolerierten und eine „woke-gegenderte Un-Kultur“ förderten.

Nun, der Meinung schließe ich mich an. Diese und eine andere Petition von change.org, welche den Rücktritt der gesamten Ampelregierung fordert, habe ich unterschrieben und mit entsprechendem Kommentar auf Facebook gepostet.

Am 26 Januar 2024 erreichte mich eine Nachricht im Netz, die den – von der Ampelkoalition verursachten – Zustand Deutschlands ziemlich gut beschreibt. Hier der Originaltext:

„Gedanken über unser Deutschland❗❗❗

Ich bin mittlerweile so weit, dass ich keine Nachrichten mehr hören mag und keine Zeitung mehr lese.

Unser Land versinkt in Korruption, Gewalt und rutscht in die Armut.

Die Regierung schürt Ängste, anstatt der Bevölkerung Hoffnung

zu machen.

Die Nationalmannschaft heißt nicht mehr so und läuft mit bunten Fähnchen rum. Die Corona Zahlen sind gefälscht, wir holen uns den Terror ins Land und die Politiker sind nur damit beschäftigt, sich die eigenen Taschen zu füllen. Die AFD wird geächtet, aber keiner fragt sich, warum es diese Partei gibt.

Würde man anstatt Vetternwirtschaft zu betreiben und sich am Leid der Bevölkerung zu bereichern endlich mal an das eigene Volk denken, müsste es diese Partei nicht geben.

Unsre Politiker verschleudern mittlerweile nicht nur Millionen ins Ausland, sondern Milliarden, wir unterstützen Länder, in denen die Bevölkerung mit 58 oder 60 in Rente geht mit bis zu 92 % und nicht wie bei uns mit 67 und mit 47% Rente.

Es gibt CO2-Steuern die überhaupt keinen Sinn machen, der Benzinpreis soll steigen, die Mieten sind mittlerweile kaum noch bezahlbar und unsere Rentner leben in Armut und müssen nebenher noch arbeiten gehen, damit das Geld zum Leben reicht.

Wir haben eine nicht bekannte Zahl an Migranten, die mit mehreren Identitäten den Staat abzocken, in Luxusvillen residieren, Sozialhilfe bekommen und Geld kassieren für Kinder im Ausland, die es wahrscheinlich gar nicht gibt. Zeitgleich holen wir uns den Terror ins Land. Die Grünen fordern ein Verbot der Deutschen Flagge, ein Symbol unseres Landes und unserer Kultur.
In Deutschland marschieren Islamisten in Militärformation auf und brüllen ihren Hass auf Juden in die Welt und keiner unternimmt was. Herr Sarrazin, der vor 15 Jahren schon sagte, dass Deutschland sich abschafft, wurde aus der Partei entfernt. Ich frage mich, was ist mit unserem Land passiert, wo sind die Volksvertreter, die von unserem Geld bezahlt werden, aber keinen Gedanken an unsere Zukunft verschwenden, außer Klimaschutz und höhere Steuern.

Ich war immer stolz, deutsch zu sein, aber die Regierung unseres Landes ist für die Wirtschaft und die Zukunft unseres Landes nicht mehr tragbar.

China hatte angeblich in 2020 ein Wirtschaftswachstum von 200 % (wahrscheinlich ein Schreibfehler, Anmerkung des Verfassers dieses Blogbeitrags), bekommt aber von uns jährlich 630 Millionen Entwicklungshilfe, wir schaffen Kohle- und Atomstrom ab, kaufen aber den Strom teuer im Ausland.

Alle Länder um uns bauen Atomkraftwerke und wir holzen zigtausend Hektar Wald ab, um Windräder aufzustellen, die noch nicht mal recyclebar sind, wir sollen E-Autos fahren, obwohl wir vor nicht allzu langer Zeit aufgefordert wurden, Strom zu sparen. Versteht ihr das?

Ich nicht!

Die Welt entwickelt sich weiter und Deutschland soll Radfahren oder am besten mit der Eselskarre ins Büro. Wir müssen endlich kapieren, dass wir mit unserem Ministaat das Klima nicht retten, wenn sich der Rest der Welt nicht daran beteiligt.

Und als letztes Thema: Spritpreis. Der Rohölpreis sinkt, aber die Preise an der Tanke sind so hoch wie nie. Zu dem kommt noch, dass jeder Dieselfahrer mehr bezahlt wie höhere Steuern und mittlerweile auch nen höheren Literpreis gegenüber Benzin. Ich frage mich,

ob man das Bundesfinanzministerium dafür verklagen kann?

Und was macht das deutsche Volk? Es hat noch nicht mal die Eier solche Artikel zu posten, geschweige denn zu teilen.

Stattdessen gehen sie zu Tausende auf die Straßen und demonstrieren gegen Rechts, und für die jetzige Regierung, die das natürlich gut findet und unterstützt.

Diese Schafe 🐑 🐑 🐑 🐑 🐑 🐑 🐑 🐑 🐑 🐑 🐑 🐑

Sollten alle für unser untergehendes Deutschland demonstrieren.
❗❗❗❗❗❗❗❗❗

Tschüss Deutschland. Es war schön mit Dir…“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Das sind die Ängste und Sorgen „ihrer“ Bürger, Herr Habeck, Frau Faeser & Co, die nicht über ihr völlig unverdientes Einkommen verfügen.
Diese Sorgen werden auch mit Kampagnen und „Demonstrationen gegen rechte Hetze“, und ihre mediale – zahlenmäßig und bildmäßig – verfälschte Begleitung nicht behoben. Und das sage ich, als politisch mitte-links Stehender, der sich als Demokrat versteht, und sich einer vom Volk gewählten weiter rechts orientierten Partei nicht in den Weg stellt. Ein Vogel hat zwei Flügel, einen rechten und einen linken, was „Sowohl-als-auch-Denkern“ im Vergleich zu „Entweder-oder-Denkern“ wie Ihnen Frau Faeser, Herr Habeck und Konsorten, schon immer klar war. Ihnen geht es nicht um Demokratie, sondern um Sesselerhalt. Wie jämmerlich.


Fazit

Bemerkenswert, dass ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, als die Ampelkoalition durch die Bauernproteste massiv unter Druck geriet, die Demonstrationen gegen Rechts – ausgelöst durch ein Ereignis, das zwei Monate zurücklag – gestartet und von der Regierung befeuert wurden, an denen auch Regierungsmitglieder teilnahmen. Zufall? Nein, Timing!
Über die Bauernproteste wird kaum mehr in den Mainstreammedien berichtet. Sie wurden von den Demonstrationen gegen Rechts verdrängt. Zufall? Nein, Steuerung! So soll die Grünen-Rundfunkrätin Jessica Kordouni versucht haben, Einfluss auf die Redaktion der „Tagesthemen“ zu nehmen, um die Beiträge zu Demonstrationen gegen Faschismus zu forcieren.

Die insbesondere von links-grünen Kräften gesteuerten Demonstrationen gegen Rechts werden nach hinten losgehen, und letztendlich der AfD den Rücken stärken. Die AfD sichert sich mit jeder neuen Demo gegen sie neue Wähler. Entweder, die Ampelkoalition hat aus der Causa Aiwanger nichts gelernt, oder sie will die Eskalation auf den Straßen. Teile und herrsche (divide et impera) oder im Klartext: spalte die Bevölkerung, um die „wichtigen“ politischen, gegen das Volk gerichteten Maßnahmen durchziehen zu können.
Deutsche Politiker outen sich für mein Dafürhalten immer mehr als Angestellte der Neuen Weltordnung. Die Bürger und ihre Bedürfnisse interessieren nicht.

„Die AfD ist in der Form, in der sie heute besteht, keine verfassungswidrige oder gar zu verbietende Partei“, meint der ehemalige Bundesverteidigungsminister und renommierte Staatsrechtler Rupert Scholz. Demokratiedefizite sieht Rupert Scholz eher bei den Gegnern, die seiner Meinung nach das Grundgesetz fehlinterpretieren. Mehr dazu:
https://www.tichyseinblick.de/interviews/staatsrechtler-rupert-scholz-der-staat-hat-kein-meinungsmonopol/
So sehe ich das auch. Diese „Fehlinterpretationen“ und Manipulationen des Grundgesetzes wurden in „Corona-Zeiten“ offensichtlich. Die Bundestagsparteien – bis auf die AfD  – zogen am gleichen verfassungswidrigen Strang. Ein Verbot dieser verfassungswidrig agierenden Parteien hätte man vielleicht ansinnen sollen.

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