06. April 2026, von Albrecht Künstle
Noch bevor die Rentenkommission ihre Arbeit aufnehmen und abliefern konnte, macht die auftraggebende Bundesregierung schon Nägel mit Köpfen, so sehr scheinen ihr die Ergebnisse der kürzlichen Landtagswahlen auf den Magen geschlagen zu haben. So wurden bereits Eckpunkte für die Reform der Riester-Reform veröffentlicht, wie bereits berichtet wird. Doch schauen wir aus aktuellem Anlass einmal zurück, wie die Bundesregierung im Jahr 2004 mit dem Modernisierungsgesetz die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) tatsächlich „modernisiert“ hat. Hier nur mit Bezug auf Krankenversicherungsbeiträge, ganz am Schluss versteckt: Gesetzlich Krankenversicherte und bei gesetzlichen Krankenkassen Privatversicherte haben auf Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge den vollen – und nicht wie zuvor den halben – Beitragssatz zur Krankenversicherung zu entrichten. Dies galt laut Rechtsprechung nicht für Bezüge aus einer Versicherung, die nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Eigenregie weitergeführt wurde. Die KV-Beiträge für Betriebsrenten wurden einfach verdoppelt.
Aber nicht nur das, wie ein neues Urteil des Landessozialgerichts L 10 KR 366/24 zeigt, das hier fachkundig besprochen wird und nachfolgend kurz zusammengefasst sei: Jemand entschied sich einst für eine arbeitnehmerfinanzierte Betriebliche Altersversorgung. Solche Beiträge sind zwar zuerst einmal sozialversicherungsfrei, aber bei Fälligkeit der Rente kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht gilt auch dann, wenn statt laufender Renten eine Kapitalauszahlung gewünscht wird. In diesem Fall wird der fällige Beitrag auf zehn Jahr verteilt. Nun entschied sich diese Person aus guten Gründen, den ausgezahlten Kapitalbetrag, ebenfalls aus guten Gründen, als Einmalbetrag in die Gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Denn bei der umlagefinanzierten Altersversorgung sind Beiträge kurz vor dem Renteneintritt genauso effektiv wie in jungen Jahren entrichtete Beiträge – im Gegensatz zu kapitalfinanzierten Beiträgen. Der Auszahlungsbetrag wurde um den KV-Beitrag gemindert, der Einzahlungsbetrag entsprechend geringer.
Doppelte Verbeitragung von Renten
Dass die dann fällige Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung erneut krankenversicherungspflichtig ist, ist unverständlich. Denn das entspricht einer doppelten Verbeitragung von Renten. Darüber hinaus wird auch der Zinsertrag des Vorsorgesparens mit KV-Beiträgen belegt. Der Betroffene muss also für seine 47.000 Euro Kapitalleistung jedes Jahr 4.700 Euro verbeitragen. Wenn dann die Rente ausgezahlt wird, sind nochmals Beiträge zu zahlen. Geld stinkt nicht, meinen der Gesetzgeber und die Sozialrichter anscheinend. Die Doppelverbeitragung scheide nur aus, wenn „zwischen den Geldbeträgen eine wirtschaftliche Identität bestehe“. Gibt es denn beim Altersvorsorgesparen keinen unmittelbaren Zusammenhang? Dieser ist meines Erachtens größer als der Zusammenhang zwischen Abgeordnetentätigkeit und Volksvertretung.
Solche skandalösen Ungereimtheiten werden den Bundestag wohl nicht aufhalten, weiter auf den Ersatz der Gesetzlichen Rentenversicherung durch die sogenannte Kapitaldeckung zu setzen. Die Riester-Rente wird durch die Merz-Rente abgelöst. Ein Staatsfonds soll es besser machen als die vielen kommerziellen Anbieter von Vorsorgeprodukten. Dabei haben wir so etwas bereits. Nehmen wir beispielsweise den halbstaatlichen Anbieter, die Bayerische Versorgungskammer als öffentlich-rechtlicher Großanbieter. Dessen Aktuare müssen die Spargroschen anlegen, am besten so, dass sie Erträge bringen, so dass die Vorsorgesparer am Ende mehr herausbekommen als sie einzahlten. Und womit gelingt so etwas besonders gut? Mit Immobilien? Natürlich nicht in Deutschland, wo zu wenig Geschäfte zu machen sind. Man geht in die USA.
Zweifelhafte Geschäfte: Hunderte Millionen verzockt
Doch die Behörde, die die Altersvorsorge von rund drei Millionen Versicherten verwaltet, hat mindestens zwei ihrer Immobilien in den USA verkauft. Insgesamt hatte die Kammer in den vergangenen Jahren rund 1,6 Milliarden Euro in prestigeträchtige Hochhäuser in Übersee investiert und sich dabei um mehrere hundert Millionen Euro verzockt. Mit den Verkäufen dürften einige Risiken gebannt und doch weitere hohe Verluste gewiss sein. Währenddessen verspricht ein bemerkenswerter Gerichtsprozess Antworten auf die Frage, wie es überhaupt zu den zweifelhaften Geschäften kommen konnte. Mehr dazu erfahren siehe hier und hier, wo diesbezüglich über 690 Millionen Euro Verluste vermeldet werden. Die Versorgungskammer hatte ab 2018 mehrere Gebäude in den USA gekauft, darunter Wolkenkratzer in Manhattan und Chicago. Nach Kritik an diesen Geschäften räumt sie inzwischen ein, dass man dabei bislang 288 Millionen Euro verloren habe, weitere 565 Millionen Euro könnten nach eigenen Angaben ebenfalls verloren gehen – also insgesamt rund die Hälfte des gesamten Investments. Na denn Prost Mahlzeit! Auch Engagements in San Franzisko und London sollen ein Flop zulasten der Sparer sein.
Aber der BlackRocker Merz wird alles besser machen?!? Ob es ein Trost ist, dass Geld nicht weg sein kann – weil es eben ein anderer hat? Und ein Beschäftigungsprogramm für Gerichte ist die kapitalgedeckte Altersvorsorge allemal. Spätestens wenn sie nicht mehr durch Kapital gedeckt ist. So wie ich den grünen Geist kenne, der auch noch über der schwarz-roten Regierung wabert, werden Spargroschen für die Altersvorsorge nicht zum Beispiel in Aktiengesellschaften von Rüstungsfirmen angelegt werden, und sei dies noch so lukrativ. Die nächste Stufe des Regulierungswahnsinns wäre dann, dass Rentenversicherungsbeiträge der Beschäftigten solcher Firmen nicht mehr in die Rentenkasse fließen, sondern in den Bundeshaushalt zur Finanzierung des Ukrainekrieges und der eigenen Aufrüstung? Den Herrschaften in Berlin traue ich alles zu.
Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst hier https://ansage.org/rentenreform-wenn-der-staat-modernisiert-heisst-es-fuer-die-bundesbuerger-geldbeutel-verstecken/ erschienen.
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Ende März und Anfang April 2025 wurden meine beiden Bücher
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Rezension zu diesem Buch: https://www.manova.news/artikel/abwarts
Rezension zu diesem Buch: https://wassersaege.com/blogbeitraege/buchrezension-die-friedensuntuechtigen-von-uwe-froschauer/
Ende September 2024 erschien das Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“.
Hier der Link zur Rezension des Buches:
https://www.manova.news/artikel/die-nieten-festnageln
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