28. Juni 2026, von Albrecht Künstle
Von den 33 Punkten, die die Rentenkommission der Bundesregierung als “Empfehlungen” vortrug, sorgten einige für hitzige Debatten in der Öffentlichkeit. Einige davon sowie die wichtigsten Aspekte hierzu sollen in diesem Beitrag kommentiert werden. Eine zentrale These lautet, die Leute werden immer älter und es gebe immer weniger Beitragszahler. Die Behauptung hinsichtlich der Beitragszahler war bisher – statistisch klar widerlegt – falscher als falsch:
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nahm etwa seit dem Jahr 2000 von 27,8 Millionen um über 7 Millionen auf 34,9 Millionen zu. Soll man jemandem glauben, der die Leier der „immer weniger Beitragszahler“ spielt und für die Zukunft das Gegenteil behauptet? „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“, wer unentwegt lügt ist ein Scharlatan. Wird den zugewanderten Ausländern mit ihren vielen Kindern unterstellt, dass sie nicht arbeiten und keine Rentenversicherung zahlen werden?
Die These, man müsse das Rentenalter der steigenden Lebenserwartung anpassen, unterstellt, dass dies bisher versäumt wurde. Das Gegenteil ist richtig, denn die Regelaltersgrenze wurde ab dem Jahr 2012 stärker angehoben als das Sterbealter zunahm. Für die Rentenversicherung ist nicht die Lebenserwartung ab Geburt, sondern die „weitere Lebenserwartung“ ab dem Alter 65 maßgebend, weil vorher gar keine Altersrenten gezahlt werden, oder nur mit Abschlägen. Aber: seit dem Jahr 2021 stagniert das Sterbealter nahezu (auch die noch weiter gesunkene Geburtenrate seit Corona ist ein Rätsel).
Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das sogenannte „Rente mit 67“-Gesetz wegen der steigenden Lebenserwartung schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Anhebung begann 2012 für den Jahrgang 1947 und ist mit dem Jahrgang 1964 abgeschlossen. Zunächst stieg die Altersgrenze um einen Monat je Jahrgang, ab dem Jahrgang 1959 sogar um zwei Monate je Jahrgang. Für alle ab 1964 Geborenen gilt schon die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Und diese Rentenaltersgrenze soll jetzt noch weiter angehoben werden?
Immerhin soll das Rentenalter nun über 10 Jahre hinweg nur noch um ein halbes Jahr steigen, also alle zwei Jahre um einen Monat. Diese Anhebung ist moderater als die bisherigen und wohl ein Eingeständnis, dass die Menschen nicht mehr in dem Maße wie früher älter werden. Aber Erhöhung ist Erhöhung – obwohl im europäischen Ausland mit nur zwei Ausnahmen weniger lang gearbeitet wird als in Deutschland. Haben die selbstherrlichen Rentenreformer die Jungen gefragt, wie lange sie einmal arbeiten wollen? Die aktuelle Yougov-Umfrage wurde vom “VersicherungsJournal” zusammengefasst und ist unbedingt anschauenswert.
Erst zum Bestatter vor der Rente?
Ein Ergebnis der Umfrage deutet auf einen deutlichen Kontrast zwischen Erwartung und Wunsch hin: Die 18 bis 35-Jährigen rechnen im Durchschnitt damit, erst mit 69 Jahren ab-schlagsfrei in Rente gehen zu dürfen. Würden sie frei entscheiden können, läge ihr gewünschtes Renteneintrittsalter hingegen bei durchschnittlich nur 60 Jahren. Will die Politik wirklich über die Köpfe der Jungen hinweg heute entscheiden, wie lange diese einmal zu arbeiten haben? Befürchten die heutigen Machthaber nicht, dass die nächste Generation eher die Flucht ins Ausland antritt, als sich durch Arbeit vernichten zu lassen? Wie das gehen soll, später berufstätig zu sein und früher aufhören zu wollen, ist in 20 oder 30 Jahren deren Sache, nicht die unsere.
Sogar die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ soll abgeschafft werden, die bis zum heutigen Tag unter dem falschen Etikett „Rente mit 63“ verkauft wird, von der Politik herauf bis zu den Medien hinunter. Aber es gibt keine Rente mit 63 mehr, selbst nach 45 Beitragsjahren nicht. Die Idee, statt dem Lebensalter die Beitragsdauer über den Rentenzugang entscheiden zu lassen, wurde offensichtlich verworfen. Von denselben Herrschaften, die wahrscheinlich erst mit 30 etwas Produktives (wenn man das Politikerleben überhaupt so bezeichnen will) zu tun begannen und keine 45 Arbeitsjahre erreichen würden – und weil sie von den besonders langjährigen Beiträgen selbst keinen Nutzen hätten, soll diese Rente für Normalsterbliche gestrichen werden. Als Ersatz für die Arbeit bis ins hohe Alter ist eine Regelung angedacht, damit jene ausgenommen werden, die nicht bis zum bitteren Ende malochen können. Doch für diesen Fall gibt es ja schon jetzt die Erwerbsminderungsrente. Sollen dann alle körperlich Angeschlagenen vorher den Arzt oder Bestatter aufsuchen müssen, um vor 70 den Hut nehmen zu dürfen?
Der flexible Renteneintritt unter Hinnahme von Rentenabschlägen scheint der Vergangenheit anzugehören. Wäre es jedoch nicht vernünftiger, die Abschläge vernünftiger festzusetzen?! Denn diese stimmen versicherungsmathematisch nicht. Gehen wir von 20 Rentenbezugsjahren aus, also von 240 Monaten, dann wäre der korrekte Abschlag 0,417 Prozent (1/240). Jedoch werden pro Monat vorzeitigen Rentenbezug nur 0,3 Prozent abgezogen, wodurch die gesamte Rentensumme trotz des Abschlags höher ist, als wenn bis zur regulären Altersgrenze ohne Abschläge gearbeitet wird. Dass die 0,3 Prozent nicht stimmen können, müsste selbst den Laienrechnern der Kommission vermittelbar sein, weil der Zuschlag für jeden Monat des Weiterarbeitens über die Altersgrenze hinaus bisher mit 0,5 Prozent Rentenerhöhung vergoldet wird. Warum wird der Abschlag nicht auf 0,4 Prozent geändert und damit weiterhin ein flexibler Rentenbeginn ermöglicht?
Kneifen bei den Beamten
“Der Rentenbeitrag wird sinken” erzählt Kanzler Merz; tatsächlich wird er aber von 18,6 Prozent mit dem zweiprozentigen Kapitaldeckungsbeitrag auf 20,6 Prozent angehoben. Das sind mehr als er schon einmal mit 20,3 Prozent war, aber für die Beschäftigten immerhin weniger als der hälftige Arbeitnehmerbeitrag von 9,3 Prozent plus 4 Prozent Riester-Sparen. Ob die Hoffnung auf eine bessere Kapitalrendite aufgeht, muss sich erst noch zeigen. Dass „Geld arbeitet“ ist ein weit verbreitetes Märchen. Sowohl umlagefinanzierte Renten als auch Erträge aus Kapitalrentenfonds, müssen letztlich aus dem gleichen Bruttoinlandsprodukt aufgebracht werden. Und die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zeigt, dass die Basis für die Umlagefinanzierung – der Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen – zugenommen hat, während der Anteil aller anderen Einkommen abgenommen hat.
Nach der Wende 1991 betrugen die Arbeitnehmereinkommen noch das 2,34-fache der Vermögenseinkommen; bis 2025 stieg deren Anteil auf das 3,06-fache. Umgekehrt sanken die Vermögenseinkommen, in denen Dividenden und Zinsen enthalten sind. Wie wird das weitergehen? Wie gerissen unser Pinocchio-Kanzler ist, zeigte sich am Freitag, als er sagte: „Ich habe mich geärgert, dass ich nicht selbst darauf gekommen bin“ – gemeint ist die verpflichtende Kapitalrente, heuchelt der Ex-BlackRocker.
Kommen wir zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen. Solche Leistungen ohne Beitragsbezug sollen fortan transparenter als „Bundesanteil“ ausgewiesen und künftig stärker durch Steuermittel finanziert werden, lautet der Punkt 17 von 33. Würde das wirklich getan, könnte man sich die Einschnitte bei der Rentenversicherung gänzlich sparen. Man wird sehen, was daraus wird. „Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an“, so der Kommissionsbericht. Doch ausgerechnet bei den Beamten kniff die Kommission – und die Politik wohl noch mehr; das mit den Beamten sei nunmal “so schwierig”, heißt es aus der Koalition. Der Autor zeigte bereits im Januar 2026, wie es gehen könnte, wenn man nur wollte.
Der “Auftragsmord“ an den Minijobs
Auch geringfügig Beschäftige mit Minijobs sollen den Kommissionsplänen zufolge in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden; ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus soll abgeschafft, die bisherige Rentenarmutsfalle soll geschlossen werden. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. „In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im sog. Übergangsbereich (Midijobs)“, schreibt die Kommission wörtlich.
Dieser Punkt stößt absehbar auf den heftigsten Widerstand. Arbeitgeber bestimmter Branchen jammern schon, obwohl ihre Lohnnebenkosten für diese „Billigjobs“ (?) zwischen 32 und 33 Prozent liegen. Im Normalfall sind es 21 Prozent, in Privathaushalten nur 14,6 Prozent. Es sind eigentlich die Beschäftigten, welche diese Jobs „Brutto für Netto“ wollen – am liebsten „bar auf die Tatze“. Wenn es der Kommission tatsächlich um die Rentenversicherung ginge, könnte einfach das Recht auf die bisher mögliche Befreiung auf Antrag gestrichen werden. Wer wohl hinter diesem geplanten „Auftragsmord“ an den Minijobs steckt…?
Dieser Artikel ist ohne „KI“ mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst hier https://ansage.org/rentenreform-die-kommission-liefert-wie-bestellt/ erschienen.
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Rezension zu diesem Buch: https://www.manova.news/artikel/abwarts
Rezension zu diesem Buch: https://wassersaege.com/blogbeitraege/buchrezension-die-friedensuntuechtigen-von-uwe-froschauer/
Ende September 2024 erschien das Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“.
Hier der Link zur Rezension des Buches:
https://www.manova.news/artikel/die-nieten-festnageln
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