29. Januar 2026, von Albrecht Künstle
– Wer das auch mal tut, den verfolgt die Staatsanwaltschaft
– Und die Strafgerichte schlagen erbarmungslos zu
In der “Badischen Zeitung” vom 27. Januar 2026 wurde der Fall eines Schülers beschrieben, der unvermittelt vor der Abschlussprüfung einer Berufsschule laut „Heil Hitler“ rief, die Grußformel der NSDAP – die es aber gottlob nicht mehr gibt. Wen er damit grüßen wollte? Er muss volljährig gewesen sein, wenn es in einer Berufsschule war. Ein solches Verhalten unterliegt dem Paragraphen 86a Strafgesetzbuch, „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Die Staatsanwaltschaft Freiburg sah darin aber keine Straftat – den Hitler-Gruß hörten ja nur 22 Schüler, was nicht als „öffentlich“ gelte. Die öffentliche Verbreitung wäre laut Strafgesetzbuch nämlich die Voraussetzung für eine Strafbarkeit.
Aber: Genau neben diesem vierspaltigen Artikel wird von der Zeitung „erklärt“, dass der nationalsozialistische Gruß „Heil Hitler“ mit dem schräg nach oben erhobenen rechten Arm – dem Hitlergruß – erfolgte. Unter der an Kinder gerichteten Erklärung wird dann aber kein solches Bild mit erhobenem Arm gezeigt, sondern der leibhaftige Hitler mit der üblichen Hakenkreuzbinde am Arm. Aufschlussreich hierbei: Das gedruckte Hakenkreuz war nicht durchgestrichen bzw. unkenntlich gemacht und sogar 6 Millimeter groß.
Sind die Parallelen wirklich so abwegig?
Wie soll nun eine Lehrerin oder ein Lehrer den Schülern erklären, dass sie mit tausenden Euro Strafe oder Gefängnis rechnen müssen, wenn sie solche Bilder öffentlich zeigen oder verbreiten – sie aber straffrei ausgehen, wenn sie dasselbe in der Schülerausgabe der “Badischen Zeitung” tun, oder später vielleicht einmal als Redakteur einer regulären Zeitschrift, wenn Sie sich für eine journalistische Laufbahn entscheiden? Die erstaunten Schüler würden über jede versuchte Erklärung sicherlich den Kopf schütteln und am Geisteszustand der Lehrkraft zweifeln. Doch solche Zweifel entstehen auch bei jedem normaldenkenden älteren Menschen.
Ein anderer Fall: Letzte Woche war ich als Journalist bei einer Verhandlung vor dem Landgericht Offenburg zugegen. Die Staatsanwaltschaft hatte dort jemanden angeklagt, der vor zwei Jahren mit seinem Smartphone ein historisches Foto aus der Zeit des Dritten Reichs verschickt hatte, auf dem Kinder Fähnchen mit Hakenkreuzen schwenkend zu sehen waren. Unter dem Bild stand als Warnung: „Wie es 1933 angefangen hat. Es wurden Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet. Andersdenkende verraten, Bürger diffamiert.“ Sind denn die Parallelen zu heute so abwegig?
Große und kleine Hakenkreuze
Die gesamte Bild-Text-Komposition sollte an den Beginn der nationalsozialistischen Diktatur erinnern und warnte klar ersichtlich vor einer Wiederholung genau dieser Entwicklung – Kontrolle der Medien, Parteiverbote, Indoktrination von Kindern, Unterdrückung abweichender Meinungen, Spaltung der Gesellschaft, Denunziations- und Meldesysteme, Diffamierung politischer Gegner. Beispiele erübrigen sich, jeder kann solche mit offenen Augen fast täglich verfolgen. Die Größe der Hakenkreuze auf den Fähnchen auf den Smartphones betrug etwa 2 Millimeter, keine 6 Millimeter wie in der “Badischen Zeitung” – die darüber hinaus noch eine viel größere Reichweite hat.
Nun die Frage: Unterliegt denn die Strafbarkeit für das öffentliche Verbreiten von Hakenkreuzabbildungen in Deutschland der Laune der zuständigen Staatsanwaltschaften? Und sind diese straffrei berechtigt, die Botschaft eines Fotos in genau das Gegenteil von dessen Tenor zu verdrehen? Offenbar, und damit trägt die vorherrschende Justiz selbst dazu bei, dass immer mehr Menschen im Land daran zweifeln, ob sie noch ihrem eigentlichen Auftrag gerecht wird. Und die Medien setzen nochmal eins drauf und verbreiten sogar auf Titelseiten millionenfach Hakenkreuze in Großformat. Ist das alles nicht schizophren? Diesen aufschlussreichen Beitrag zum Thema verfasste der Anwalt des Verurteilten.
Rechtfertigung zur massenhaften Verbreitung
Ich schrieb im obigen Fall der Redaktion der “Badischen Zeitung” – und erhielt folgende Rechtfertigung: „Die Staatsanwaltschaften und auch die BZ urteilen nicht ‚willkürlich‘. Es gibt Kontexte, in denen die Darstellung eines Hakenkreuzes (unabhängig von der Öffentlichkeit) ausdrücklich erlaubt ist. § 86 Abs. 4 Strafgesetzbuch: ‚Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.‘“ Soweit die rein juristisch gehaltene Antwort.
Diesen Vorwand zur Rechtfertigung der massenhaften Verbreitung des Hakenkreuzes, die der Gesetzgeber mit dem Paragraphen 86a StGB einschränken wollte, damit keine „Gewöhnung“ eintritt, kenne ich selbstverständlich; aber die Frage sei erlaubt, ob man in einer Zeitung in der Kinder-Spalte, die mit „Erklär’s mir“ überschrieben ist, einen Hitlergruß erklären muss, indem man Hitler mit Hakenkreuzbinde, aber ohne seine eigene unverkennbare Grußgeste abbildet – statt einfach das Bild eines anderen, beliebigen NS-Zeitzeugen ohne Hakenkreuzbinde, aber mit Hitler-Gruß zu bringen?!
Mit diesem Vorgang – samt meinem Einwand gegen die Rechtfertigung der selbstherrlichen Zeitung – ging ich zur Polizei und erstattete Anzeige wegen der unnötig tausendfachen Verbreitung eines Hakenkreuzes. Ich will wissen, wie unbefangen und vernünftig die Justiz in diesem Land noch agiert. Man darf gespannt sein, wie sich die Staatsanwaltschaft auf diesem Glatteis bewegen wird. Noch schneller bewegen jedoch sollte sich der Gesetzgeber — und die Strafbestimmungen so ändern, dass diese keine gesetzgeberischen Plattformen mehr sind, auf der sich Staatsanwaltschaften nach Belieben austoben können.
Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophylaktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.
Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst hier https://ansage.org/sowas-duerfen-nur-die-guten-linke-medien-drucken-hakenkreuze-am-fliessband-aber-wehe-ein-dissident-tut-das/ erschienen.
Zwei Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ nehme ich gerade in Angriff und sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.
Ende März und Anfang April 2025 wurden meine beiden Bücher
„Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.
Rezension zu diesem Buch: https://www.manova.news/artikel/abwarts
Rezension zu diesem Buch: https://wassersaege.com/blogbeitraege/buchrezension-die-friedensuntuechtigen-von-uwe-froschauer/
Ende September 2024 erschien das Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“.
Hier der Link zur Rezension des Buches:
https://www.manova.news/artikel/die-nieten-festnageln