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Internet-Plattform möchte liberalen Verlag plattmachen

Gastbeitrag von Albrecht Künstle

28. September 2025,

Internet-Plattform möchte liberalen Verlag plattmachen

– Das Landgericht Freiburg scheint darin kein Problem zu sehen

– Begriff „Antisemitismus“ wird zu einem Totschlaginstrument

Am 22. September 2025 berichtete Ansage! über die paradoxe Kuriosität, dass sich der Freiburger Ahriman-Verlag allen Ernstes gegen Anschuldigung des „Antisemitismus“ gerichtlich wehren muss, obwohl er den wohl höchsten Anteil an jüdischen Autoren aller deutschsprachigen Verlage aufweist. Verantwortlich für diese infamen Falschbeschuldigungen ist die Soros-nahe linksextreme NGO „perspektive“, eine politische Internetplattform, die in dem Freiburger Verlag ein “völkisches”, “rassistisches” und “antisemitisches” Organ zu erkennen glaubt.

Am 23. September 2025 fand nun vor dem Landgericht Freiburg die mündliche Verhandlung über die Unterlassungsklage des Ahriman-Verlags gegen die Kölner Onlineplattform statt. Seit Jahrzehnten verlegt Ahriman viele jüdische Autoren – darunter berühmte jüdische Widerstandskämpfer wie Bernard Goldstein oder Leopold Trepper – und gab etliche Schriften zur Aufklärung über den Holocaust und andere gegen die Juden gerichtete Verbrechen heraus. Dass sich ausgerechnet dieser Verlag gerichtlich gegen die von “perspektive” verbreiteten wahrheitswidrigen und aufs äußerste ehrverletzenden Antisemitismusvorwürfe wehren muss, ist eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. In Deutschland scheint wahrlich nichts mehr unmöglich zu sein.

Das einzig Gute hierbei vorweg: Anders als bei meinem Prozess wegen angeblicher „Volksverhetzung“ wurden in diesem Fall die Prozessbesucher der Verhandlung am vergangenen Dienstag nicht von bewaffneten Polizisten durchsucht. Dennoch hatten sich geraume Zeit vor Verhandlungsbeginn etwa 20 interessierte Zuhörer vor dem angegebenen Gerichtsaal eingefunden, denen dann wenige Minuten vor Verhandlungsbeginn ein plötzlich erschienener Justizbediensteter kurz und knapp erklärte, die Verhandlung sei in ein anderes Gebäude verlegt worden. Zur allgemeinen Verwunderung war in diesem dann die erste Sitzreihe des Zuschauerraumes bereits durch eine Handvoll „perspektive“-Anhänger besetzt; diese verfügten offenbar über Insiderwissen oder hatten einen kurzen Draht zum Gericht – wie der anwesende Pressevertreter auch? Als weitere Überraschung zauberte der “perspektive”-Vertreter dann auch noch einen Schriftsatz vom Vortag an das Gericht aus dem Hut, von dem der Ahriman-Anwalt nichts wusste. Erst in einer kurzen Prozesspause durfte er diesen querlesen.

Unverständliche Wortklauberei

Im Verlauf der Verhandlung verstärkte sich zunehmend der Eindruck, dass das Urteil hier schon feststand – oder dass sich das Gericht mit der jungen Vorsitzenden Richterin Anne Kaltenbach womöglich schon vor der Verhandlung auf eine Klageabweisung verständigt hatte und den speziell für einen deutschen Verlag existenzbedrohenden Rufmord, er veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“, als angebliche „geschützte Meinungsäußerung” durchgehen lassen wird. Ich will nicht unken, doch leider kommt mir hier meine Erfahrung zugute: Als Prozessbeobachter und ehemaliger Landesarbeitsrichter erlebte ich immer wieder, dass jene Prozesspartei die schlechteren Chancen hat, die mit dem jeweiligen Rechtsbeistand mit Fragen eingedeckt und belehrt wird. Das war hier zu Lasten des klagenden Verlags leider der Fall. Das Gericht ging nicht auf die einzig relevante Sachfrage ein, in welchen Ahriman-Büchern und Veröffentlichungen es tatsächlich antisemitische Aussagen gebe. In der etwas mehr als eine Stunde dauernden Verhandlung wurde stattdessen unverständliche Wortklauberei über abstrakte juristische Kategorien wie „falsche Tatsachenbehauptung“, „freie Meinungsäußerung“ oder „Schmähkritik“ betrieben. Der Prozessbevollmächtigte von „perspektive“ nuschelte außerdem so stark, dass ein Zuhörer eine Lautstärke forderte, die den Anforderungen an eine dezidiert öffentlich geführte Verhandlung genügt.

Die sich jovial und neutral gebende Vorsitzende führte die Verhandlung im Stile juristischer Rabulistik alleine. Eine Sacherörterung statt Spitzfindigkeiten mit einem langen Hin und Her juristischer Formeln blieb auf der Strecke. Sie breitete auch genüsslich aus, dass eine zitierte Rechtsquelle nicht vom Europäischen Gerichtshof stamme, sondern vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die jungen “perspektive”-Anhänger der ersten Reihe verfolgten mit sichtlicher Zufriedenheit, wie die Vorsitzende jede Erörterung des Kerns der Sache – die Wahrheitswidrigkeit und Bedrohlichkeit des dem Ahriman-Verlag angehefteten „Antisemitismus“-Etiketts – gelernt umschiffte.

Theateratmosphäre einer seltsamen Nicht-Verhandlung

Erst gegen Ende der Sitzung wurde diese Theateratmosphäre einer seltsamen Nicht-Verhandlung für einen kurzen Moment durchbrochen, als eine Geschäftsführerin des Ahriman-Verlags selbst das Wort ergreifen durfte und in präzisen Sätzen erstmals den existenziell bedeutsamen und bedrohlichen Kern des ganzen Verfahrens vortrug: Nach der Definition des Oberlandesgerichts Karlsruhe, so führte sie aus, sei ein Antisemit „jemand, der etwas gegen Juden hat, nur weil sie Juden sind“. Das bedeute aber nicht, dass man die Handlungen eines Menschen nicht deshalb negativ beurteilen dürfe, weil er Jude sei. So dürfe man einen Juden ebenso wie jeden anderen Menschen für etwas kritisieren.

Einzelne Ahriman-Autoren hatten Georg Soros, John und Jay Rockefeller oder Bill Gates aufgrund deren einflussreicher Rolle als Vertreter des US-Gigakapitals kritisiert und dabei auch als „Soros/Rockefeller/Gates-Bande“ bezeichnet. Wobei Rockefeller und Gates nicht einmal jüdischen Glaubens sind, während sogar dem eigenen Anwalt des Verlages nicht bekannt war, dass Soros Jude ist. Für “perspektive” ist alleine diese Kritik Indiz für “antisemitische Stereotype”. Diese Etikettierung liegt auf einer Ebene mit den angeblichen „antisemitischen Geheimzeichen“, einem Konstrukt, das bezeichnenderweise von der Amadeu-Antonio-Stiftung kreiert wurde, welche von Soros und der Bundesregierung (!) gesponsert wird.

Dort abgekupferte „Chiffren“ – an die Abstrusität des Hexenwahns erinnernd – mussten als Krückstock herhalten, etwa die Verwendung des “Oktopus-Symbols” (der Krake mit ihren Greifarmen), die ein Symbol der westlichen Finanzoligarchie mit ihren Verflechtungen sein soll – was wiederum eine moderne Chiffre für den antisemitischen Kampfbegriff “Internationales Finanzjudentum” sein soll. Die linke Projektion, der auch “perspektive” hier verfallen ist, wonach Kritik an den genannten umstritten-philanthropischen US-Plutokraten angeblich “antisemitische Stereotype” bediene, zeugt also in Wahrheit nur von den Vorurteilen und Stereotypen dieser Linken selbst. Und gerade weil die juristische Position der “perspektive”-Clique schwer haltbar ist, greift sie tief in die Geheimzeichen-Trickkiste.

Seltsame Nulllogik

Will das Gericht sein Urteil etwa auf dieses Konstrukt stützen? Dann müssten auch der James-Bond-Film Octopussy, eine Nutzer-App für Bitcoins und vieles anderes mehr als “antisemitisch” geächtet werden. Wenn das „Antisemitismus“ sein soll, wäre Kritik an Staatsoberhäuptern gleichzusetzen mit der Verunglimpfung ihrer Völker (insbesondere Netanjahu dürfte dann nicht kritisiert werden). Statt diese seltsame Nulllogik zu rechtfertigen, so die Verlagsvertreterin an die Adresse des “perspektive”-Anwalts, hätte dieser lieber einmal etwas in den Ahriman-Publikationen lesen sollen – wo sich keine einzige antisemitische Aussage finde, dafür aber zahllose gegenteilige. Nach diesem Statement verzog sich das Grinsen des Kölner Beklagtenanwalts jäh. Doch die Vorsitzende fing sich rasch und verlegte sich erneut auf Belehrungen wie diese: „Auch falsche Meinungen dürfen geäußert werden.

Sind Lügen und falsche Tatsachenbehauptungen etwa Meinungen? Dann bräuchte es keine Unterlassungsverfügungen mehr. Bei der Frage, ob eine bestimmte Politik rot oder grün ist, kann man streiten, während schon die Frage, ob die NATO-Farbe eher Oliv ist oder eher Nazi-braun, ein Streitfall der freien Meinungsäußerung wäre. Aber darf man einen Verlag ohne irgendeine stichhaltige Begründung und ohne Beleg einfach durch Zuschreibungen als “antisemitisch” verunglimpfen? Auch Meinungsäußerungen müssen tatsachengestützt sein, vor allem wenn sie Folgen für wirtschaftliche Existenzen haben, so der Ahriman-Anwalt. Meinung könne man rechtlich nicht einfach mit Meinung begründen.

Dass das Gericht diese Verhandlung erst 14 Monate nach Klageerhebung anberaumte – eine in Pressesachen völlig ungewöhnliche Verfahrensverzögerung, die zudem mit erheblichen Rufschäden und wirtschaftlichen Nachteilen für den Verlag einherging – ist ein Unding und lässt nichts Gutes ahnen. Dazu passte, dass die Vorsitzende am Ende der Sitzung als Tag der Urteilsverkündung zunächst den 10. Oktober 2026 (!) bekanntgab, um sich rasch auf 2025 zu korrigieren. Bleibt zu hoffen, dass sie ebenso rasch auch ihre mutmaßliche Einschätzung korrigiert, wonach ein völlig unbegründeter Antisemitismusvorwurf unter Meinungsfreiheit falle. Sollte es hierfür einen gerichtlichen Freibrief geben, würde dies einen erneuten Tsunami an Missbrauch dieses Begriffes auslösen.

Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophylaktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst hier https://ansage.org/linksextreme-ngo-will-liberalen-verlag-plattmachen-landgericht-freiburg-scheint-darin-kein-problem-zu-sehen/ erschienen.