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Teil 3 zum Jahr der großen Rentenreform 2026

10. Januar 2026, von Albrecht Künstle

– Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung

– Ob überhaupt, und wie das technisch möglich wäre

– Ja, Berlin entschied sich für einen anderen Irrweg

Der Chor derer, die zur „Rettung der Rentenversicherung“ gerne die Beamten einbeziehen wollen, wird wohl zu meinen Lebzeiten nicht mehr verstummen – außer in der Berliner Politik, die sich auch auf diesem Gebiet verbarrikadiert und eine zweite Brandmauer errichtet hat: Wie einige partout nicht mit der AfD wollen, so wollen andere partout nicht mit der Rentenversicherung. Denn es gibt durchaus berechtigte Zweifel, ob eine Integration der Beamten in die Gesetzliche Rentenversicherung selbiger nützen oder nicht eher schaden würde. Höheren Einnahmen durch die Rentenbeiträge von und für Beamte würden nämlich logischerweise auch entsprechend höhere Ausgaben zur Folge haben. Aber nicht nur das; weil Beamte, statistisch festgestellt, etwas länger leben als Normalsterbliche, wäre der Rentenversicherung ein Bärendienst erwiesen – denn die bisherigen Beitragszahler müssten die längere Rentenbezugsphase der emeritierten “Staatsdiener” (?) mittragen; zum einen weiter über Steuern, aus denen die Beamtenpensionen bisher finanziert werden, und dann natürlich über höhere Beiträge zur Rentenversicherung.

Was innerhalb der bisherigen Beamtenversorgung dringend abgeschafft werden sollte, ist der sogenannte Endgehaltsbezug. Diesen gab es bis 2001 auch bei Angestellten des Öffentlichen Dienstes, ebenso bei den Kirchen: Die Gehälter der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn bestimmten neben der Beschäftigungsdauer die Höhe der Zusatzversorgung. So ist bei der Beamtenversorgung heute immer noch: Hier bestimmen sogar nur die letzten zwei Arbeitsjahre die Höhe der Pensionen. Deshalb gibt es kurz vor der Pensionierung regelmäßig einen Boom an Beförderungen – zu Lasten der Steuerzahler.

Gedankenspiele zu Übergangslösungen

Würden sich die Pensionen, wie bei den Angestellten, auch an den Anfangs- und weiteren Bezügen orientieren, dann würde sich der unanständige Abstand der Altersversorgung der Beamten zu derjenigen der Angestellten etwas verringern. „Die Nettopension nach Abzug von Steuern und Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung kann auf knapp 80 Prozent vom Netto geschätzt werden. Die Nettogesamtrente (der Arbeiter und Angestellten) liegt aber nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nur bei 65, maximal 75 Prozent vom Netto“, ermittelten die Versicherungsmathematiker Dr. Friedmar Fischer und Werner Siepe einmal. Das Einzige, was sich in der Beamtenversorgung nach 2001 jedoch änderte, war die Absenkung des Höchstversorgungssatzes von 75 auf 71,75 Prozent. Dieser Höchstversorgungssatz wird nach 40 Jahren erreicht – was pro Jahr also einem Anstieg um 1,79375 Prozent entspricht; der durchschnittliche Versorgungssatz liegt bei rund 67 Prozent – nach rund 37 Dienstjahren.

Es wäre möglich, wie bei der Umstellung der Zusatzversorgung geschehen, einen Schnitt zu machen: Neu Verbeamtete könnte man in die Rentenversicherung eingliedern und sie – wie auch Arbeiter und Angestellte – den halben Rentenversicherungsbeitrag zahlen lassen. Für bereits beschäftigte Beamte gäbe es zwei Möglichkeiten: Angenommen, zum Umstellungszeitpunkt ist ein Beamter bereits seit 20 Jahren im Dienst, erhält er bei der späteren Pensionierung 35,875 Prozent der Bezüge als Beamtenversorgung, und von der Gesetzlichen Rentenversicherung dann die erworbenen Ansprüche aus den letzten 20 Jahren der Beschäftigung. Es wären technisch gesehen also zwei Renten. Wenn nur noch weniger als fünf Jahre bis zur Verrentung wären, dürfte dann diese „Wartezeit“ nicht gelten.

Der Gesetzgeber geht andere Wege

Soll es hingegen nur eine statt zwei Altersrenten sein, ginge das so: Im obigen Fall wäre der bereits erworbenen Versorgungsanspruch in Euro zu ermitteln. Bei 5.000 Euro Bezügen wären das für einen Monat rund 1.794 Euro Pension, für 20 Jahre des statistischen Rentenbezugs entsprechend 430.500 Euro. Diese werden in Raten – zum Beispiel der Restjahre bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres – in die Rentenkasse einbezahlt. Eine Doppelbelastung für die öffentlichen Arbeitgeber träte dann nicht ein, weil diese ja bisher in die Vorsorgefonds einzahlen, was dann wegfiele. Mit Beginn der Altersruhe erhält der Beamte dann eine Rente in der Höhe, als ob er die ganzen Beschäftigungsjahre rentenversichert gewesen wäre. Die erste Hälfte ist dann finanziert durch die Überweisung des ratierlichen Pensionsanspruchs durch den öffentlichen Arbeitgeber an die Rentenversicherung, die zweite Hälfte durch normale beiderseitige Rentenversicherungsbeiträge.

Doch der Gesetzgeber hat sich anstellte einer Beamteneinbeziehung und sonstiger Ansätze bekanntlich für eine ganz andere Lösung zur Rentenreform entschieden – eine hochspekulative kapitalgedeckte Variante. Das zuständige Bundesinnenministerium (BMI) schreibt auf seiner Webseite: „1999 wurde mit dem Aufbau des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Bundes“ begonnen. Das u. a. durch die Verminderung von Bezüge-Anpassungen (?) aufgebaute Vermögen hatte Ende Dezember 2025 einen Marktwert von rund 25,9 Mrd. Euro. Ab dem Jahr 2032 soll es zur Finanzierung eingesetzt werden. Für alle nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten des Bundes wurde 2007 zusätzlich der „Versorgungsfonds des Bundes“ errichtet. Ende Dezember 2025 betrug der Marktwert rund 19,6 Mrd. Euro.

“Nachhaltigkeit” als Investment-Bedingung

Doch wie werden die Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ und „Versorgungsfonds des Bundes“ eigentlich angelegt? Natürlich, was sonst, grün-restriktiv: „Die Verwaltung der Mittel ist durch das Versorgungsrücklagegesetz der Deutschen Bundesbank übertragen. Diese legt die Mittel dieser Sondervermögen unter Wahrung der gesetzlichen Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite in festverzinsliche Wertpapiere und bis zu 30 Prozent in Aktien an. Auch das Thema Nachhaltigkeit fließt in die Anlagestrategie ein. Unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung entwickelten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele gibt der zuständige Anlageausschuss ein Nachhaltigkeitskonzept für das Aktieninvestment vor.

Das BMI stellt weiter klar: “Das Konzept beinhaltet einen breiten ESG-Ansatz (Environment Social Governance), so dass Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsbelange als Kriterien und Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Ein Best-In-Class-Ansatz wird mit Ausschlusskriterien kombiniert. Diese sind z.B. die Produktion und der Handel mit verbotenen/geächteten Waffen, schwere und systematische Verstöße gegen internationale Menschenrechtsabkommen oder der Betrieb von Kernkraftwerken. Die Kapitalanlage in Unternehmen, auf die diese Ausschlusskriterien zutreffen, ist ausgeschlossen.

Auf grün gebürstete Anlagepolitik

Und: “Im Ergebnis dieses Konzeptes ist das Aktieninvestment der beiden Sondervermögen seit Juli 2021 in zwei nachhaltige Aktienindizes angelegt: zu 55 Prozent in den S&P Eurozone Bund/SV Climate Transition ESG Select Index (Euro-Raum) und zu 45 Prozent in den Euronext V.E ESG-World-select75 Bund/SV Index (Ex-Euro-Raum). Die Deutsche Bundesbank berichtet zudem regelmäßig über die Investments der Versorgungsrücklage und des Versorgungsfonds des Bundes anhand von Kennzahlen. Dazu gehören das Treibhausgas-Profil, grüne und braune Anteile der Geschäftsaktivitäten der investierten Wertpapieremittenten, energiebezogene Kennzahlen sowie Anteile von Green, Social und Sustainability Bonds.“ Soweit das BMI.

Auch hier offenbart sich also wieder eine auf grün gebürstete, bürokratische Anlagepolitik, zu der die Aktuare der Anlagegesellschaften gezwungen werden. Man stelle sich vor, die Gesetzliche Rentenversicherung würde die Rentenversicherungsbeiträge aus Rüstungsbetrieben, Stahl-, Kohle- und Gaskraftwerken, aus Autofirmen, die noch Verbrenner produzieren, aus Werften, die Kreuzfahrtschiffe bauen oder Tiefbauunternehmen, die Autobahnen und Straße bauen, dankend ablehnen – weil bei all diesen das “Treibhausgas-Profil”, die CO2-Bilanz oder sonstige weltanschauliche Compliance-Kriterien nicht passen. Denken Politiker über so etwas überhaupt nach?

Dazu übrigens noch eine Abschlussfrage: Wieviel an Renditen hat der ja bereits 1999 begonnene Aufbau des Versorgungsfonds des Bundes bisher eigentlich abgeworfen? Und werden aus diesen in 27 Jahren Kapitalaufbau erwirtschafteten Erträgen (falls vorhanden) schon Pensionen bezahlt? Wenn nein, warum nicht? Man darf gespannt sein, ob sich die berufene Rentenkommission sich mit den grundsätzlichen Fragen der Altersversorgung beschäftigen wird – oder ihr am Ende auch wieder nur die Rezepte „länger arbeiten“ und „Renten kürzen“ einfällt…

Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophylaktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst hier https://ansage.org/waere-eine-einbeziehung-der-beamten-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-technisch-moeglich/ erschienen.

Ende März und Anfang April 2025 wurden meine beiden Bücher
„Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.

Rezension zu diesem Buch: https://www.manova.news/artikel/abwarts

Rezension zu diesem Buch: https://wassersaege.com/blogbeitraege/buchrezension-die-friedensuntuechtigen-von-uwe-froschauer/

Ende September 2024 erschien das Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“.


Hier der Link zur Rezension des Buches:
https://www.manova.news/artikel/die-nieten-festnageln Im Januar und Februar 2024 sind auch vier Sammelbände

Von Uwe Froschauer

Ja, was gibt es über mich zu sagen.
Ich genoss eine sehr angenehme Kindheit, verbrachte eine äußerst turbulente und ereignisreiche Jugend, und hatte sehr viel Sinn für Unsinn – was sich bis heute nicht geändert hat.

1979 machte ich mein Abi, und 1988 schloss ich mein Studium der Betriebswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit Diplom ab. Mein vornehmliches Interesse galt der Wirtschaftspsychologie.
Während des Studiums gewann ich neben einem profunden Managementwissen erste Einblicke in psychologische und soziologische Grundlagen und baute diese weiter aus.

Mich interessieren u.a. die unterschiedlichen Fühl-, Denk-, Verhaltens- und Kommunikationsweisen von Mann und Frau. Zu diesem Thema veröffentlichte ich den Titel: Mann und Frau: „Sie verstehen sich nicht, weil sie sich nicht verstehen“, Band 1: „Was Frauen an Männern nervt“.

Meine Leidenschaft, zwischenmenschliche Beziehungen zu beobachten und zu analysieren, sowie die Beschäftigung mit psychologischen, soziologischen, anthropologischen, politischen, ökonomischen, ökologischen und philosophischen Themen prägen meine vielfältigen Schaffensgebiete.

Persönliche Weiterentwicklung im Kontext einer sich verändernden Gesellschaft ist mir ein besonderes Anliegen. Das Buch „Mach nicht mit – entwickle Dich weiter, 12 Wegweiser für ein sinnvolles und erfülltes Leben“ gibt Menschen Hilfestellung, sich aus einer machtorientierten und raffgierigen Welt zu lösen.

Mein Buch „Turbokapitalismus – eine Schmähschrift“, ruft die sozialen und ökologischen Kräfte auf, den Abgang dieses Killerkapitalismus zu beschleunigen.

Die Buchreihe „Vater, Sohn und die Welt“ ist ein reiner Dialog zwischen einem Vater und seinem flügge werdenden Sohn über die wichtigsten Bereiche des Lebens. Band 1 handelt von „Mann, Frau, Liebe, Sex, Prostitution, Beziehung, Ehe“, Band 2 von Wirtschaft und Politik.

Meine politsatirischen Bücher „Weltkasperletheater, Band 1“, und „Weltkasperletheater Band 2: Good Bye Demokratie“ bringen weltpolitisches Geschehen zeitnah auf den Punkt.

Mein erstes Buch zur angeblichen Pandemie „Corona – eine Chance“ erschien Anfang April 2020 zu Beginn des ersten Lockdowns – ein Schnellschuss, da ich bereits zu diesem Zeitpunkt richtigerweise vermutete, dass an der „Krise“ etwas (ober-) faul ist.

Das Buch „Die Verschwörung der Coronaviren“ setzt sich in einer Art Chronik kritisch, faktenbezogen und unterhaltsam mit dem Thema Corona im Rahmen einer Verschwörung der Viren mit dem Ziel „Reduzierung der Menschheit“ auseinander. Bei der Lektüre des Buches darf auch gelacht werden.

Das im Juli 2022 erschienene Buch „1 x 1 = 3 – oder jedes andere gewünschte Ergebnis“, Untertitel „Mathematik, Logik und Widerstand in Corona-Zeiten“ zeigt auf Basis offizieller Statistiken, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Pandemie gegeben hat. Des Weiteren geht es auf Widersprüche von Politikern und anderen Interessengruppen, sowie auf verschiedene Formen des Widerstands gegen die Corona-Maßnahmen ein.

Das letzte Buch "Das menschliche Schaf – Massenpsychologie und Manipulation" erläutert anhand von konkreten Beispielen aus den letzten und laufenden Krisen das Phänomen der Massenbildung, sowie Strategien und Techniken der Manipulation, die uns Dinge machen lassen, die wir eigentlich nicht wollen.

Ich gebe Seminare, coache Existenzgründer, und berate Unternehmen. Zum Thema Management schrieb ich 4 Grundlagenbücher und ein Buch zum Bereich Projektmanagement, die auf humorvolle und verständliche Weise die Managementinhalte näherbringen.

Meine Hobbys sind Reisen, viel Sport, insbesondere Kampfsport, Lesen und Schreiben, sowie recht und schlecht Gitarre spielen. Ich liebe Tiere und die Natur, und lerne sehr viel von Kindern.
Die Würde jedes Menschen ist mir sehr wichtig, Begriffe wie Ehre haben für mich einen hohen Stellenwert, und das Leben ist viel zu wichtig, um es zu ernst zu nehmen.
Politisch bin ich eher Mitte links orientiert. Bei wahren Worten ist es mir egal, wer sie ausspricht, gleichgültig welcher politischen Gesinnung entspringend.
Ich werde meine Kraft dem Kampf für eine lebenswerte Zukunft für meine Familie, für mich, für jeden Menschen widmen, für eine Zukunft, die in einem bisher nicht gekannten Ausmaß in Gefahr ist.

Ich wünsche euch viel Spaß mit meinen Beiträgen, und hoffe, dass ihr die eine oder andere neue Erkenntnis gewinnt.

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