21. März 2026, von Albrecht Künstle
– Nun stört sie sich sogar am Nahverkehr in Deutschland
– Die EU will Hochgeschwindigkeit zu Lasten des Nahverkehrs
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag den ermäßigten Preis für den Personennahverkehr auf der Schiene gekippt. Das „oberste europäische Gericht“ hat sich erdreistet, die „Trassenpreisbremse“ für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Deutschland für „nicht rechtens“ zu erklären. Diese Machtergreifung der EU und des EuGH auf immer mehr unserer ureigenen Regelungskompetenzen kann man nur noch als übergriffig bezeichnen. Die EU ist einst angetreten, den freien Verkehr von Waren, Arbeit und Kapital zwischen den Mitgliedsländern zu garantieren. Nun aber mischt sich diese EU in fast alles ein, was ureigene Sache der Nationalstaaten ist. So auch, was Pendler und Andere mit welchem Verkehrsmittel von einem Ort zum anderen benutzen und dafür zahlen müssen.
Was hat es mit „Trassen“ auf sich? Landläufig sind damit alternative Verkehrswege gemeint. Jeder kann für sich entscheiden ob er diese oder jene Autobahntrasse oder eine Bundesstraße nimmt, um sein Ziel zu erreichen. Auch bei Schienenwegen geht es nicht um die Frage, ob eine neue Eisenbahntrasse westlich oder östlich des Rheins verlaufen soll. „Trassen“ im Jargon des Schienenverkehrsexperten sind Zeitfenster auf dem gleichen Schienenweg, die Eisenbahnunternehmen zustehen und genutzt werden können. Oder auch nicht, weil das Nutzungsrecht einem anderen Bahnunternehmen zusteht.
Geregelt sind die Nutzungsbedingungen in der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung https://www.buzer.de/gesetz/3102/index.htm, die fast eine gleichlautende Kopie einer EU-Richtlinie ist. Hauptziel dieses Paragraphendschungels ist es, den grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr zu regeln. „Vorfahrt“ bei der Trassenvergabe hat der grenzüberschreitende taktgebundene Personenfernverkehr, dann der grenzüberschreitende Güterfernverkehr, dann der taktgebundene nationale Personenfernverkehr. Der Güterverkehr und der unregelmäßig verkehrende Regional- und Personennahverkehr stehen hintan.
Die Trassennutzungspreise richten sich insbesondere nach der max. Streckengeschwindigkeit des Schienenwegs. Nicht danach, wie schnell darauf tatsächlich gefahren wird. Finanziert der Bund eine Hochgeschwindigkeitsstrecke, haben die von den Bundesländern zu bestellenden Nahverkehrszüge das Nachsehen. Der Nahverkehr steht nicht nur hinter den Hochgeschwindigkeitszügen zurück. Der Nahverkehr muss darüber hinaus für die Nutzung mehr zahlen, obwohl er gegenüber den ICEs den Kürzeren zieht. Unsere Rheintalbahn z.B. ist übrigens eine der europäischen TEN-Projekte. Auf unserer in Planung befindlichen Oberrheinstrecke zwischen Offenburg und Freiburg lassen sich nach der Fertigstellung der 250 km/h-Rennstrecke durch fünf Städte und Gemeinden nur drei Nahverkehrszüge pro Stunde unterbringen. Und das, obwohl die gesamten Gleise herausgerissen werden soll und sechs Jahre lang wegen totalem Neubau stillgelegt würden.
Anscheinend wollte auch das Land Baden-Württemberg einen Nachteilsausgleich, um die höheren Trassenpreise nicht an die Nahverkehrskunden durchreichen zu müssen. Die Länder wollten Sicherheit für die bis zu 15 Jahren reichenden Verkehrsverträge haben. Für die Nahverkehrszüge wurde eine Preisbremse auf 1,8 Prozent Steigerung pro Jahr vorgesehen. Das schien nun dem Brüsseler EU-Moloch aufgestoßen zu sein und der EuGH wurde beauftragt, den „Fahrpreisrabatt“ für Nahverkehrskunden zu kippen.
Zum Hintergrund: Anders als in den meisten anderen EU-Ländern müssen die in Deutschland verkehrenden Bahnunternehmen die gesamten Kosten für den Betrieb des Schienennetzes tragen. Die Vollkostentragung verteuert selbstverständlich die Ticketpreise für Bahnkunden. In den meisten Nachbarländern gilt das Grenzkostenprinzip: Bahnunternehmen müssen nur für die Kosten aufkommen, die unmittelbar für den Betrieb anfallen. Also nur die variablen Kosten fallen an, nicht die Fixkosten.
Der Bundesverband SchienenNahverkehr forderte nun den Bund auf, die Finanzierungslücke zu schließen. Das ist aber so, wie einem nackten Mann in die Tasche zu greifen. Anstatt dass die EU die tatsächliche Wettbewerbsverzerrung angeht, geht sie nun gegen die Pendler und andere Nahverkehrsnutzer auf der Schiene vor, die jetzt mehr zahlen sollen. Die Badische Zeitung titelte deshalb, „Wird der Regionalverkehr jetzt teurer?“ Wäre es nicht besser, diese Brüsseler EU in die Wüste zu schicken, als sie weiterhin wüste Entscheidungen treffen zu lassen?
Der Autor war 15 Jahre lang als „Chefrechner“ der Bürgerinitiativen in der IG Bohr zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Rheintalbahn aktiv. Er erstellte Fahrzeitberechnungen zur Streckenleitungsfähigkeit und zur schaltechnischen Wirkung verschiedener Schallschutzmaßnahmen auf die Schallausbreitung für die Anlieger.
Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst erschienen bei https://ansage.org/
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Rezension zu diesem Buch: https://www.manova.news/artikel/abwarts
Rezension zu diesem Buch: https://wassersaege.com/blogbeitraege/buchrezension-die-friedensuntuechtigen-von-uwe-froschauer/
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https://www.manova.news/artikel/die-nieten-festnageln
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