10. Januar 2026, von Albrecht Künstle
– Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung
– Ob überhaupt, und wie das technisch möglich wäre
– Ja, Berlin entschied sich für einen anderen Irrweg
Der Chor derer, die zur „Rettung der Rentenversicherung“ gerne die Beamten einbeziehen wollen, wird wohl zu meinen Lebzeiten nicht mehr verstummen – außer in der Berliner Politik, die sich auch auf diesem Gebiet verbarrikadiert und eine zweite Brandmauer errichtet hat: Wie einige partout nicht mit der AfD wollen, so wollen andere partout nicht mit der Rentenversicherung. Denn es gibt durchaus berechtigte Zweifel, ob eine Integration der Beamten in die Gesetzliche Rentenversicherung selbiger nützen oder nicht eher schaden würde. Höheren Einnahmen durch die Rentenbeiträge von und für Beamte würden nämlich logischerweise auch entsprechend höhere Ausgaben zur Folge haben. Aber nicht nur das; weil Beamte, statistisch festgestellt, etwas länger leben als Normalsterbliche, wäre der Rentenversicherung ein Bärendienst erwiesen – denn die bisherigen Beitragszahler müssten die längere Rentenbezugsphase der emeritierten “Staatsdiener” (?) mittragen; zum einen weiter über Steuern, aus denen die Beamtenpensionen bisher finanziert werden, und dann natürlich über höhere Beiträge zur Rentenversicherung.
Was innerhalb der bisherigen Beamtenversorgung dringend abgeschafft werden sollte, ist der sogenannte Endgehaltsbezug. Diesen gab es bis 2001 auch bei Angestellten des Öffentlichen Dienstes, ebenso bei den Kirchen: Die Gehälter der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn bestimmten neben der Beschäftigungsdauer die Höhe der Zusatzversorgung. So ist bei der Beamtenversorgung heute immer noch: Hier bestimmen sogar nur die letzten zwei Arbeitsjahre die Höhe der Pensionen. Deshalb gibt es kurz vor der Pensionierung regelmäßig einen Boom an Beförderungen – zu Lasten der Steuerzahler.
Gedankenspiele zu Übergangslösungen
Würden sich die Pensionen, wie bei den Angestellten, auch an den Anfangs- und weiteren Bezügen orientieren, dann würde sich der unanständige Abstand der Altersversorgung der Beamten zu derjenigen der Angestellten etwas verringern. „Die Nettopension nach Abzug von Steuern und Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung kann auf knapp 80 Prozent vom Netto geschätzt werden. Die Nettogesamtrente (der Arbeiter und Angestellten) liegt aber nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nur bei 65, maximal 75 Prozent vom Netto“, ermittelten die Versicherungsmathematiker Dr. Friedmar Fischer und Werner Siepe einmal. Das Einzige, was sich in der Beamtenversorgung nach 2001 jedoch änderte, war die Absenkung des Höchstversorgungssatzes von 75 auf 71,75 Prozent. Dieser Höchstversorgungssatz wird nach 40 Jahren erreicht – was pro Jahr also einem Anstieg um 1,79375 Prozent entspricht; der durchschnittliche Versorgungssatz liegt bei rund 67 Prozent – nach rund 37 Dienstjahren.
Es wäre möglich, wie bei der Umstellung der Zusatzversorgung geschehen, einen Schnitt zu machen: Neu Verbeamtete könnte man in die Rentenversicherung eingliedern und sie – wie auch Arbeiter und Angestellte – den halben Rentenversicherungsbeitrag zahlen lassen. Für bereits beschäftigte Beamte gäbe es zwei Möglichkeiten: Angenommen, zum Umstellungszeitpunkt ist ein Beamter bereits seit 20 Jahren im Dienst, erhält er bei der späteren Pensionierung 35,875 Prozent der Bezüge als Beamtenversorgung, und von der Gesetzlichen Rentenversicherung dann die erworbenen Ansprüche aus den letzten 20 Jahren der Beschäftigung. Es wären technisch gesehen also zwei Renten. Wenn nur noch weniger als fünf Jahre bis zur Verrentung wären, dürfte dann diese „Wartezeit“ nicht gelten.
Der Gesetzgeber geht andere Wege
Soll es hingegen nur eine statt zwei Altersrenten sein, ginge das so: Im obigen Fall wäre der bereits erworbenen Versorgungsanspruch in Euro zu ermitteln. Bei 5.000 Euro Bezügen wären das für einen Monat rund 1.794 Euro Pension, für 20 Jahre des statistischen Rentenbezugs entsprechend 430.500 Euro. Diese werden in Raten – zum Beispiel der Restjahre bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres – in die Rentenkasse einbezahlt. Eine Doppelbelastung für die öffentlichen Arbeitgeber träte dann nicht ein, weil diese ja bisher in die Vorsorgefonds einzahlen, was dann wegfiele. Mit Beginn der Altersruhe erhält der Beamte dann eine Rente in der Höhe, als ob er die ganzen Beschäftigungsjahre rentenversichert gewesen wäre. Die erste Hälfte ist dann finanziert durch die Überweisung des ratierlichen Pensionsanspruchs durch den öffentlichen Arbeitgeber an die Rentenversicherung, die zweite Hälfte durch normale beiderseitige Rentenversicherungsbeiträge.
Doch der Gesetzgeber hat sich anstellte einer Beamteneinbeziehung und sonstiger Ansätze bekanntlich für eine ganz andere Lösung zur Rentenreform entschieden – eine hochspekulative kapitalgedeckte Variante. Das zuständige Bundesinnenministerium (BMI) schreibt auf seiner Webseite: „1999 wurde mit dem Aufbau des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Bundes“ begonnen. Das u. a. durch die Verminderung von Bezüge-Anpassungen (?) aufgebaute Vermögen hatte Ende Dezember 2025 einen Marktwert von rund 25,9 Mrd. Euro. Ab dem Jahr 2032 soll es zur Finanzierung eingesetzt werden. Für alle nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten des Bundes wurde 2007 zusätzlich der „Versorgungsfonds des Bundes“ errichtet. Ende Dezember 2025 betrug der Marktwert rund 19,6 Mrd. Euro.“
“Nachhaltigkeit” als Investment-Bedingung
Doch wie werden die Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ und „Versorgungsfonds des Bundes“ eigentlich angelegt? Natürlich, was sonst, grün-restriktiv: „Die Verwaltung der Mittel ist durch das Versorgungsrücklagegesetz der Deutschen Bundesbank übertragen. Diese legt die Mittel dieser Sondervermögen unter Wahrung der gesetzlichen Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite in festverzinsliche Wertpapiere und bis zu 30 Prozent in Aktien an. Auch das Thema Nachhaltigkeit fließt in die Anlagestrategie ein. Unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung entwickelten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele gibt der zuständige Anlageausschuss ein Nachhaltigkeitskonzept für das Aktieninvestment vor.”
Das BMI stellt weiter klar: “Das Konzept beinhaltet einen breiten ESG-Ansatz (Environment Social Governance), so dass Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsbelange als Kriterien und Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Ein Best-In-Class-Ansatz wird mit Ausschlusskriterien kombiniert. Diese sind z.B. die Produktion und der Handel mit verbotenen/geächteten Waffen, schwere und systematische Verstöße gegen internationale Menschenrechtsabkommen oder der Betrieb von Kernkraftwerken. Die Kapitalanlage in Unternehmen, auf die diese Ausschlusskriterien zutreffen, ist ausgeschlossen.”
Auf grün gebürstete Anlagepolitik
Und: “Im Ergebnis dieses Konzeptes ist das Aktieninvestment der beiden Sondervermögen seit Juli 2021 in zwei nachhaltige Aktienindizes angelegt: zu 55 Prozent in den S&P Eurozone Bund/SV Climate Transition ESG Select Index (Euro-Raum) und zu 45 Prozent in den Euronext V.E ESG-World-select75 Bund/SV Index (Ex-Euro-Raum). Die Deutsche Bundesbank berichtet zudem regelmäßig über die Investments der Versorgungsrücklage und des Versorgungsfonds des Bundes anhand von Kennzahlen. Dazu gehören das Treibhausgas-Profil, grüne und braune Anteile der Geschäftsaktivitäten der investierten Wertpapieremittenten, energiebezogene Kennzahlen sowie Anteile von Green, Social und Sustainability Bonds.“ Soweit das BMI.
Auch hier offenbart sich also wieder eine auf grün gebürstete, bürokratische Anlagepolitik, zu der die Aktuare der Anlagegesellschaften gezwungen werden. Man stelle sich vor, die Gesetzliche Rentenversicherung würde die Rentenversicherungsbeiträge aus Rüstungsbetrieben, Stahl-, Kohle- und Gaskraftwerken, aus Autofirmen, die noch Verbrenner produzieren, aus Werften, die Kreuzfahrtschiffe bauen oder Tiefbauunternehmen, die Autobahnen und Straße bauen, dankend ablehnen – weil bei all diesen das “Treibhausgas-Profil”, die CO2-Bilanz oder sonstige weltanschauliche Compliance-Kriterien nicht passen. Denken Politiker über so etwas überhaupt nach?
Dazu übrigens noch eine Abschlussfrage: Wieviel an Renditen hat der ja bereits 1999 begonnene Aufbau des Versorgungsfonds des Bundes bisher eigentlich abgeworfen? Und werden aus diesen in 27 Jahren Kapitalaufbau erwirtschafteten Erträgen (falls vorhanden) schon Pensionen bezahlt? Wenn nein, warum nicht? Man darf gespannt sein, ob sich die berufene Rentenkommission sich mit den grundsätzlichen Fragen der Altersversorgung beschäftigen wird – oder ihr am Ende auch wieder nur die Rezepte „länger arbeiten“ und „Renten kürzen“ einfällt…
Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophylaktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.
Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst hier https://ansage.org/waere-eine-einbeziehung-der-beamten-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-technisch-moeglich/ erschienen.
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„Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.
Rezension zu diesem Buch: https://www.manova.news/artikel/abwarts
Rezension zu diesem Buch: https://wassersaege.com/blogbeitraege/buchrezension-die-friedensuntuechtigen-von-uwe-froschauer/
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Hier der Link zur Rezension des Buches:
https://www.manova.news/artikel/die-nieten-festnageln Im Januar und Februar 2024 sind auch vier Sammelbände